Früherer Renteneintritt für sächsische Bergleute

Die Linksfraktion hat den Landtag zur Herstellung der Rentengerechtigkeit für sächsische Bergleute aufgefordert. Mehr als zwei Drittel der Abgeordneten stimmten gegen den Antrag.

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Dafür gestimmt
32
Dagegen gestimmt
71
Enthalten
13
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 126 Abgeordneten.
Bild 1

In ihrem Antrag fordert die Linke eine Gewährung des früheren Rentenantritts ohne Abschlag, auch für Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredelung, die seit 1997 bzw. noch nicht in Rente gegangen sind.

Die Regelung des "Übergangsrechts für Renten nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets" (1991) besagte, dass Bergleute aus der DDR-Braunkohleveredelung aufgrund ihrer harten körperlichen Arbeit im ständigen Kontakt mit krebserregenden Gasen und Staub, bereits mit 60 Jahren ohne Rentenabschlag in Rente gehen konnten. Geltend war dies für alle Bestandsrentnerinnen und Bestandsrentner sowie für diejenigen, die bis zum 31.12.1996 in Rente gingen. Durch die Altersversorgung war das schon in der DDR festgelegt worden und wurde übergangsweise übernommen. 

Laut Antrag stelle die Festlegung dieses Datums einen unberechtigten Nachteil für die Bergleute dar, die seit dem Jahr 1997 mit 60 Jahren (Männer) bzw. 55 Jahren (Frauen) ohne Abschläge die Rente antreten wollten. Ihnen würden somit in der DDR anerkannte Rechte wieder entzogen. Deshalb verlangt die Linke in ihrem Antrag die künftige Ermöglichung der frühen Rente für Bergleute der Betriebe der DDR-Braunkohleveredelung ohne Abschläge. Außerdem für jene, die seit 1997 bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind, eine rückwirkende Abschaffung ebendieser Abschläge.

Der Antrag wurde von der CDU und SPD abgelehnt, Abgeordnete der AfD enthielten sich geschlossen. Die Grünen stimmten geschlossen mit "Ja".

Als Grund für ihre Ablehnung nannte die CDU unter anderem die Tatsache, dass man sich in der Politik nicht auf spezifische Einzelinteressen fixieren könne, sondern das große Ganze betrachten müsse. Zudem sei das Äquivalenzprinzip nicht mit solchen Regelungen vereinbar. Aus den Reihen der SPD wurde vorgebracht, dass das Problem im Rentenrecht kaum lösbar sei. Das Rentenüberleitungsgesetz von Anfang der 90er Jahre sei zudem durch Gerichtsurteile bestätigt worden. Zwar unterstützen sie das Thema, lehnten den Antrag jedoch geschlossen ab.Die AfD sieht das Rentenüberleistungsgesetz voller Ungerechtigkeit, aber man müsse darauf achten durch Einzelfallentscheidungen nicht noch mehr Ungerechtigkeit zu schaffen.