10-H-Regelung für Windenergieanlagen

In ihrem Antrag fordert die AfD die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene für die Wiedereinsetzung der Länderöffnungsklausel zum Mindestabstand von Windenergieanlagen (10-H-Regel) zur Wohnbebauung einzusetzen. In Folge der Regelung soll in Sachsen der Mindestabstand von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung mehr als 1000 Meter betragen dürfen. Die 10-H-Regelung sieht einen Mindestabstand einer Windenergieanlage vom zehnfachen ihrer Höhe vor.

Die Anträge wurden mit 70 Stimmen abgelehnt, 30 Abgeordnete stimmten für den Antrag. Es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
30
Dagegen gestimmt
70
Enthalten
0
Nicht beteiligt
19
Abstimmungsverhalten von insgesamt 119 Abgeordneten.