Ablehnung des Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Der Antrag der AfD-Fraktion fordert die Landesregierung Sachsens dazu auf, im Bundesrat gegen das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zu stimmen. Der Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der SPD wurde am 3. November 2020 im Bundestag beschlossen und sieht weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vor. Abgestimmt wurde über den Antrag der AfD-Fraktion sowie einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion, in dem geringfügige Änderungen an dem ursprünglichen Antrag vorgenommen wurden.

Die Anträge wurden mit 70 Stimmen abgelehnt, 38 Abgeordnete stimmten für den Antrag. Es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
38
Dagegen gestimmt
70
Enthalten
0
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 119 Abgeordneten.