Verzicht auf geschlechtergerechte Sprache in behördlicher Kommunikation

Der sächsische Landtag stimmte über einen von der AfD-Fraktion eingebrachten Antrag ab, der vorsieht, die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache in der Kommunikation von Ministerien und sonstigen Behörden sowie in offiziellen Texten zu unterbinden.

Der Antrag wurde mit 30 Ja-Stimmen der AfD-Fraktion gegenüber 72 Nein-Stimmen aller anderen Fraktionen geschlossen abgelehnt.

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Dafür gestimmt
30
Dagegen gestimmt
72
Enthalten
0
Nicht beteiligt
17
Abstimmungsverhalten von insgesamt 119 Abgeordneten.

Unter dem Begriff der geschlechtergerechten Sprache wird allgemein ein Sprachgebrauch verstanden, der die Gleichstellung der Geschlechter zum Ausdruck bringen will. Die Verwendung geschlechtergerechter Sprache ist in Sachsen ein äußerst kontrovers diskutiertes Thema. Kürzlich forderte etwa das sächsische Kultusministerium die Schulen des Bundeslandes dazu auf, in Zukunft keine geschlechterneutrale Sprache mit Sonderzeichen mehr zu verwenden. In der Vergangenheit hatte auch die sächsische Staatsregierung in ihren Veröffentlichungen geschlechtergerechte Schreibweisen verwendet.

Die AfD-Fraktion forderte unter diesem Eindruck in ihrem Antrag, „die von Ministerien und sonstigen Behörden ausgehende sowie zwischen staatlichen Einrichtungen und gegenüber den Bürgern angewandte schriftliche Kommunikation dahingehend zu regulieren, dass künftig ausschließlich korrekte grammatikalische Formen Anwendung finden.

Dabei argumentieren die Antragsteller:innen, dass sie mit einer solchen Regelung das Ziel verfolgten, den natürlichen Entwicklungsprozess der deutschen Sprache zu fördern und sie zugleich vor politisch motivierten Dogmen der feministischen Sprachkritik zu bewahren.“ Der AfD-Abgeordnete Thomas Kirste zitierte in der Aussprache zu dem Antrag Umfragen, die ergeben hätten, dass sich eine Mehrheit der Deutschen gegen „Gendersprache“ aussprechen würde.

Die AfD-Fraktion stieß mit ihrem Antrag auf einstimmige Ablehnung aller anderen Fraktionen. In einer Stellungnahme erklärte die sächsische Staatsregierung im Voraus, dass sie sich bei der Kommunikation der Behörden grundsätzlich an das Handbuch der Rechtsförmlichkeiten hielte.

Die CDU-Abgeordnete Susann Leithoff stellte zudem klar, dass auch sie anerkennen müssten, dass Sprache ständigem Wandel unterliege. Dennoch müsse Behördensprache, die ohnehin bereits schwer verständlich sei, auch in Zukunft grammatikalisch korrekt und rechtssicher formuliert sein. Ihre Partei habe sich daher bereits im Koalitionsvertrag für die sächsische Regierung auf die Verwendung von geschlechtergerechter Sprache geeinigt, die jedoch die Verständlichkeit von Texten nicht beeinträchtigen soll. Der Antrag der AfD-Fraktion sei demnach reine Zeitverschwendung.

Ähnlich argumentierte die SPD-Abgeordnete Hanka Kliese. Sie selbst sei zwar kritisch gegenüber der zunehmenden Verwendung von Anglizismen im Deutschen, dem sprachlichen Wandel bezüglich geschlechtergerechter Sprache könne sie sich jedoch nicht verwehren. Außerdem sei es gerade für Kinder wichtig, dass zum Beispiel Berufe geschlechterneutral vorgestellt würden, die stereotypisch besonders einem Geschlecht zugeordnet werden.

Die Abgeordnete Lucie Hammecke der Fraktion BÜNDNISGRÜNE bezeichnete geschlechtergerechte Sprache als einen kleine[n], aber wichtige[n] Schritt hin zu einer inklusiveren, einer gerechteren Gesellschaft[.]Rico Gebhardt der Fraktion DIE LINKE ging sogar noch einen Schritt weiter und befand geschlechtersensible Sprache als „zivilisatorische Errungenschaft“. Daher sei es bei dem Antrag der AfD-Fraktion erschreckend, „wie viel Hass und verbale Brutalität einem entgegenschlägt.

Der Antrag wurde mit 30 Ja-Stimmen der AfD-Fraktion gegenüber 72 Nein-Stimmen aller anderen Fraktionen geschlossen abgelehnt. 17 Abgeordnete haben sich nicht an der Abstimmung beteiligt.