Landesmindestlohngesetz

Der schleswig-holsteinische Landtag hat einen Mindestlohn von 9,18 Euro für alle öffentlichen Betriebe beschlossen.

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Dafür gestimmt
36
Dagegen gestimmt
29
Enthalten
0
Nicht beteiligt
4
Abstimmungsverhalten von insgesamt 69 Abgeordneten.

Gelten wird der Mindestlohn in allen Betrieben die zum Land gehören oder zum großen Teil vom Land finanziert werden und wird sich dort auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erstrecken. Auszubildende, Umschülerinnen und -schüler sowie Menschen mit Behinderung sind von der Regelung ausgeschlossen.

Der letzte Punkt fand vor allem in der Diskussion um Integrationsbetriebe Beachtung, denn diese sollen von der Mindestlohnregelung ausgenommen werden. Die Spd argumentierte jedoch, dass es sei den nicht-behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Einrichtungen nicht zumutbar sei, weniger Geld als Kolleginnen und Kollegen in anderen, nicht integrativen, Betrieben zu verdienen

Während die Landesregierung davon ausgeht, dass nunmehr gewährleistet werden kann, dass Menschen von ihrem Lohn leben können, warnen CDU und FDP vor Insolvenzanträgen und Arbeitsplatzverlusten.