Änderung hochschulrechtlicher Gesetze
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat ein Gesetz zur Änderung mehrerer hochschulrechtlicher Gesetze beschlossen. Ziel ist es, das Hochschulgesetz, das Hochschulzulassungsgesetz und das Studentenwerksgesetz an neue rechtliche Vorgaben anzupassen und den Hochschulen mehr Flexibilität bei Organisation und Auswahlverfahren zu geben.
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags von 60 Euro pro Semester für Studierende an staatlichen Hochschulen. Mit dem Beitrag sollen Verwaltungs- und Serviceleistungen wie Studienberatung, Prüfungsorganisation oder internationale Angelegenheiten teilweise finanziert werden. Außerdem erhalten Hochschulen neue Möglichkeiten bei der Auswahl von Studierenden, etwa durch zusätzliche Eignungsprüfungen oder Auswahlgespräche. Darüber hinaus werden organisatorische Regelungen angepasst, etwa bei Berufungsverfahren für Professuren und bei den Vertragslaufzeiten studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte. Auch im Studentenwerksgesetz wird klargestellt, dass Sitzungen von Gremien künftig digital oder hybrid stattfinden können. Insgesamt soll das Gesetz die Hochschulen bei der Bewältigung finanzieller und struktureller Herausforderungen unterstützen.
Der Gesetzentwurf wurde mit 38 Ja-Stimmen angenommen. 20 Abgeordnete stimmten dagegen, Enthaltungen gab es keine.