Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen sieht verschiedene Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften vor. U.a. sollen Bürgerentscheide gegen Bebauungspläne künftig nicht mehr möglich sein, wenn diese von einer Kommunalvertretung mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wurden Außerdem soll die Mindestgröße von Fraktionen in Gemeindevertretungen und Kreistagen erhöht werden. Ziel des Gesetzes ist es, Baugenehmigungen für Infrastrukturprojekte zu beschleunigen und Kommunen mehr Planungssicherheit zu geben.

Der Innen- und Rechtsausschuss hatte eine Beschlussempfehlung vorgelegt, welche die Annahme des Gesetentwurfes in leicht geänderter Fassung empfiehlt.

Der geänderte Gesetzentwurf wurde mit 42 Stimmen angenommen. 20 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
42
Dagegen gestimmt
20
Enthalten
0
Nicht beteiligt
7
Abstimmungsverhalten von insgesamt 69 Abgeordneten.