Direkte Demokratie auf kommunaler Ebene

Der Gesetzentwurf der Linksfraktion, der Grünen und der SPD zur Einführung von mehr direkter Demokratie auf kommunaler Ebene wurde entgegen der Stimmen der CDU und AfD angenommen. 

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Dafür gestimmt
45
Dagegen gestimmt
36
Enthalten
1
Nicht beteiligt
8
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Manfred GrobManfred GrobCDU5 - Wartburgkreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Siegfried GenteleSiegfried Gentelefraktionslos Enthalten
Portrait von Jörg GeibertJörg GeibertCDU32 - Weimar II Nicht beteiligt
Portrait von Kristin FloßmannKristin FloßmannCDU18 - Hildburghausen I / Schmalkalden-Meiningen III Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang FiedlerWolfgang FiedlerCDU35 - Saale-Holzland-Kreis I Dagegen gestimmt
Kati Engel, MdL Thüringen, DIE LINKEKati EngelDIE LINKE Nicht beteiligt
Portrait von Volker EmdeVolker EmdeCDU39 - Greiz I Dagegen gestimmt
Steffen DittesSteffen DittesDIE LINKE30 - Weimarer Land I / Saalfeld-Rudolstadt III Dafür gestimmt
Portrait von Christian CariusChristian CariusCDU17 - Sömmerda II Dagegen gestimmt
Portrait von Andreas BühlAndreas BühlCDU22 - Ilm-Kreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan BrandnerStephan BrandnerAfD41 - Gera I Dagegen gestimmt
Portrait von André BlechschmidtAndré BlechschmidtDIE LINKE27 - Erfurt IV Dafür gestimmt
Portrait von Sabine BerningerSabine BerningerDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar BeckerDagmar BeckerSPD3 - Nordhausen I Dafür gestimmt
Dirk AdamsDirk AdamsDIE GRÜNEN26 - Erfurt III Dafür gestimmt

Der Gesetzentwurf wurde mit 46 Ja-Stimmen zu 36 Nein-Stimmen und einer Enthaltung in der zweiten Beratung angenommen.

Mit ihrem Entwurf bezogen sich die Linksfraktion, Die Grünen und die SPD auf ein Volksbegehren und die entsprechende Gesetzesänderung aus dem Jahr 2009. Hierbei waren Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide gesenkt und die direkte Demokratie auf Landkreisebene eingeführt worden. Da aber eine gänzliche Überarbeitung des Regelwerks durch nur ein Volksbegehren nicht möglich war, sollte dies nun nachgeholt werden.

Der angenommene Entwurf behandelt drei Problemzonen:

  1. Missverständliche Formulierungen im Regelwerk
  2. Aufwändige Verfahrensanforderungen für Bürgerbegehren
  3. Bedarf nach Anpassung der Änderungen von 2009 nach sechs Jahren Praxiserfahrung

Eine wichtige Änderung, die das erneuerte Gesetz mit sich bringt, ist die Wiederabschaffung der 2009 eingeführten Regelung, nach der Initiativen zwischen der freien Unterschriftensammlung und der Amtseintragung wählen konnten. Da in den vergangenen sechs Jahren keine Initiative von dieser Option Gebrauch gemacht hatte, soll diese nun wieder aufgehoben werden. Somit sollen auch Kosten gespart werden.

Auch wird mit diesem Entwurf das Ausmaß der direkten Demokratie in einigen Bereichen deutlich erweitert. So soll es nun beispielsweise möglich sein, nach Erfüllung sehr hoher Quoren mit einem Bürgerentscheid den Bürgermeister abzuwählen.  

Der sog. „Ratsentscheid“ soll es nun außerdem dem Gemeinderat bei Erreichen einer Zweidrittelmehrheit möglich machen, einen Bürgerentscheid anzusetzen.

Neben Zustimmung für einige Teile des Entwurfes nannte die CDU-Fraktion vor allem die mögliche Abwahl des Bürgermeisters sowie den Ratsentscheid als Gründe für ihre Ablehnung. Einen effektiven Weg, den Bürgermeister aus dem Amt zu entfernen gebe es bereits, eine Ausweitung der direkten Demokratie sei hier somit nicht vonnöten. Der Ratsentscheid sei eine Möglichkeit für die gewählten Repräsentanten, unbequemen Entscheidungen aus dem Weg zu gehen. Ein eigener Änderungsantrag scheiterte.

Auch die AfD meldete ähnliche Bedenken an. Hierbei wurde die Verletzung des demokratischen Prinzips bei einer Amtsenthebung durch Bürgerentscheid vorrangig genannt.