Sportfördergesetz

Der Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalition sieht vor, dass Sport-und Spielanlagen und auch Sportorganisationen gefördert und finanziell entlastet werden sollen. 

Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich für den Antrag. Die Oppositionsfraktionen CDU und AfD enthielten sich. Lediglich die CDU-Abgeordnete Gudrun Holbe stimmte dem Gesetzentwurf zu.

Somit wurde dieser angenommen

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Dafür gestimmt
43
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
28
Nicht beteiligt
19
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Stefan GruhnerStefan GruhnerCDU33 - Saale-Orla-Kreis I Enthalten
Portrait von Manfred GrobManfred GrobCDU5 - Wartburgkreis I Enthalten
Portrait von Siegfried GenteleSiegfried Gentelefraktionslos Nicht beteiligt
Portrait von Jörg GeibertJörg GeibertCDU32 - Weimar II Enthalten
Portrait von Kristin FloßmannKristin FloßmannCDU18 - Hildburghausen I / Schmalkalden-Meiningen III Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang FiedlerWolfgang FiedlerCDU35 - Saale-Holzland-Kreis I Nicht beteiligt
Kati Engel, MdL Thüringen, DIE LINKEKati EngelDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Volker EmdeVolker EmdeCDU39 - Greiz I Enthalten
Steffen DittesSteffen DittesDIE LINKE30 - Weimarer Land I / Saalfeld-Rudolstadt III Dafür gestimmt
Portrait von Christian CariusChristian CariusCDU17 - Sömmerda II Nicht beteiligt
Portrait von Andreas BühlAndreas BühlCDU22 - Ilm-Kreis I Enthalten
Portrait von André BlechschmidtAndré BlechschmidtDIE LINKE27 - Erfurt IV Dafür gestimmt
Portrait von Sabine BerningerSabine BerningerDIE LINKE Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar BeckerDagmar BeckerSPD3 - Nordhausen I Dafür gestimmt
Dirk AdamsDirk AdamsDIE GRÜNEN26 - Erfurt III Dafür gestimmt

Der Schwerpunkt des novellierten Sportfördergesetzes liegt auf der Entlastung vieler Thüringer Sportvereine. Ab sofort dürfen Sportstätten öffentlicher Träger unentgeltlich genutzt werden. Dies gilt auch für Wettkämpfe. Ausnahmen stellen hierbei Hallen- und Freibäder dar. Die dürfen zwar "in der Regel" kostenlos genutzt werden, aber unter welchen Bedingungen dies geschieht, ist noch unklar. Des Weiteren sind Landkreise und Kommunen durch die Erneuerung des Gesetzes verpflichtet, spätestens alle zehn Jahre eine Sportstättenentwicklungsplanung zu erstellen. Außerdem soll ein Landessportbeirat aufgestellt werden, welcher eine beratende Funktion gegenüber dem Ministerium einnehmen soll.