Sportfördergesetz

Der Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalition sieht vor, dass Sport-und Spielanlagen und auch Sportorganisationen gefördert und finanziell entlastet werden sollen. 

Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich für den Antrag. Die Oppositionsfraktionen CDU und AfD enthielten sich. Lediglich die CDU-Abgeordnete Gudrun Holbe stimmte dem Gesetzentwurf zu.

Somit wurde dieser angenommen

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Dafür gestimmt
43
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
28
Nicht beteiligt
19
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Jürgen ReinholzJürgen Reinholzfraktionslos14 - Gotha I Nicht beteiligt
Portrait von Siegfried GenteleSiegfried Gentelefraktionslos Nicht beteiligt
Jens Krumpefraktionslos Nicht beteiligt
Portrait von Matthias HeyMatthias HeySPD15 - Gotha II Dafür gestimmt
Portrait von Thomas HartungThomas HartungSPD32 - Weimar II Nicht beteiligt
Portrait von Eleonore MühlbauerEleonore MühlbauerSPD23 - Ilm-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar BeckerDagmar BeckerSPD3 - Nordhausen I Dafür gestimmt
Portrait von Oskar HelmerichOskar HelmerichSPD Dafür gestimmt
Portrait von Frank WarneckeFrank WarneckeSPD25 - Erfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Diana LehmannDiana LehmannSPD21 - Suhl / Schmalkalden-Meiningen IV Dafür gestimmt
Portrait von Dorothea MarxDorothea MarxSPD10 - Kyffhäuserkreis I Dafür gestimmt
Portrait von Birgit PelkeBirgit PelkeSPD1 - Eichsfeld I Dafür gestimmt
Portrait von Heike TaubertHeike TaubertSPD40 - Greiz II Dafür gestimmt
Portrait von Werner PiddeWerner PiddeSPD14 - Gotha I Nicht beteiligt
Portrait von Claudia ScheerschmidtClaudia ScheerschmidtSPD42 - Gera II Dafür gestimmt

Der Schwerpunkt des novellierten Sportfördergesetzes liegt auf der Entlastung vieler Thüringer Sportvereine. Ab sofort dürfen Sportstätten öffentlicher Träger unentgeltlich genutzt werden. Dies gilt auch für Wettkämpfe. Ausnahmen stellen hierbei Hallen- und Freibäder dar. Die dürfen zwar "in der Regel" kostenlos genutzt werden, aber unter welchen Bedingungen dies geschieht, ist noch unklar. Des Weiteren sind Landkreise und Kommunen durch die Erneuerung des Gesetzes verpflichtet, spätestens alle zehn Jahre eine Sportstättenentwicklungsplanung zu erstellen. Außerdem soll ein Landessportbeirat aufgestellt werden, welcher eine beratende Funktion gegenüber dem Ministerium einnehmen soll.