Sportfördergesetz

Der Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalition sieht vor, dass Sport-und Spielanlagen und auch Sportorganisationen gefördert und finanziell entlastet werden sollen. 

Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich für den Antrag. Die Oppositionsfraktionen CDU und AfD enthielten sich. Lediglich die CDU-Abgeordnete Gudrun Holbe stimmte dem Gesetzentwurf zu.

Somit wurde dieser angenommen

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Dafür gestimmt
43
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
28
Nicht beteiligt
19
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Marcus MalschMarcus MalschCDU7 - Wartburgkreis III Enthalten
Portrait von Beate MeißnerBeate MeißnerCDU19 - Sonneberg I Enthalten
Portrait von Stefan MöllerStefan MöllerAfD Enthalten
Portrait von Wiebke MuhsalWiebke MuhsalAfD37 - Jena I Enthalten
Portrait von Klaus RietschelKlaus RietschelAfD Enthalten
Portrait von Marion RosinMarion RosinCDU28 - Saalfeld-Rudolstadt I Enthalten
Portrait von Thomas RudyThomas RudyAfD Enthalten
Portrait von Manfred SchererManfred SchererCDU10 - Kyffhäuserkreis I Enthalten
Portrait von Simone SchulzeSimone SchulzeCDU43 - Altenburger Land I Enthalten
Portrait von Christina TaschChristina TaschCDU2 - Eichsfeld II Enthalten
Portrait von Jörg ThammJörg ThammCDU23 - Ilm-Kreis II Enthalten
Portrait von Christian TischnerChristian TischnerCDU40 - Greiz II Enthalten
Portrait von Raymond WalkRaymond WalkCDU6 - Wartburgkreis II / Eisenach Enthalten
Portrait von Gerold WucherpfennigGerold WucherpfennigCDU1 - Eichsfeld I Enthalten
Portrait von Christoph ZippelChristoph ZippelCDU44 - Altenburger Land II Enthalten

Der Schwerpunkt des novellierten Sportfördergesetzes liegt auf der Entlastung vieler Thüringer Sportvereine. Ab sofort dürfen Sportstätten öffentlicher Träger unentgeltlich genutzt werden. Dies gilt auch für Wettkämpfe. Ausnahmen stellen hierbei Hallen- und Freibäder dar. Die dürfen zwar "in der Regel" kostenlos genutzt werden, aber unter welchen Bedingungen dies geschieht, ist noch unklar. Des Weiteren sind Landkreise und Kommunen durch die Erneuerung des Gesetzes verpflichtet, spätestens alle zehn Jahre eine Sportstättenentwicklungsplanung zu erstellen. Außerdem soll ein Landessportbeirat aufgestellt werden, welcher eine beratende Funktion gegenüber dem Ministerium einnehmen soll.