Sportfördergesetz

Der Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalition sieht vor, dass Sport-und Spielanlagen und auch Sportorganisationen gefördert und finanziell entlastet werden sollen. 

Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich für den Antrag. Die Oppositionsfraktionen CDU und AfD enthielten sich. Lediglich die CDU-Abgeordnete Gudrun Holbe stimmte dem Gesetzentwurf zu.

Somit wurde dieser angenommen

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Dafür gestimmt
43
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
28
Nicht beteiligt
19
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Jörg HenkeJörg HenkeAfD36 - Saale-Holzland-Kreis II Enthalten
Portrait von Roberto KobeltRoberto KobeltDIE GRÜNEN36 - Saale-Holzland-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Wiebke MuhsalWiebke MuhsalAfD37 - Jena I Enthalten
Portrait von Torsten WolfTorsten WolfDIE LINKE37 - Jena I Dafür gestimmt
Portrait von Gudrun LukinGudrun LukinDIE LINKE38 - Jena II Dafür gestimmt
Portrait von Diana SkibbeDiana SkibbeDIE LINKE39 - Greiz I Dafür gestimmt
Portrait von Volker EmdeVolker EmdeCDU39 - Greiz I Enthalten
Portrait von Christian TischnerChristian TischnerCDU40 - Greiz II Enthalten
Portrait von Heike TaubertHeike TaubertSPD40 - Greiz II Dafür gestimmt
Portrait von Margit JungMargit JungDIE LINKE41 - Gera I Dafür gestimmt
Portrait von Dieter HausoldDieter HausoldDIE LINKE42 - Gera II Dafür gestimmt
Portrait von Claudia ScheerschmidtClaudia ScheerschmidtSPD42 - Gera II Dafür gestimmt
Portrait von Simone SchulzeSimone SchulzeCDU43 - Altenburger Land I Enthalten
Portrait von Ute LukaschUte LukaschDIE LINKE43 - Altenburger Land I Dafür gestimmt
Portrait von Christoph ZippelChristoph ZippelCDU44 - Altenburger Land II Enthalten

Der Schwerpunkt des novellierten Sportfördergesetzes liegt auf der Entlastung vieler Thüringer Sportvereine. Ab sofort dürfen Sportstätten öffentlicher Träger unentgeltlich genutzt werden. Dies gilt auch für Wettkämpfe. Ausnahmen stellen hierbei Hallen- und Freibäder dar. Die dürfen zwar "in der Regel" kostenlos genutzt werden, aber unter welchen Bedingungen dies geschieht, ist noch unklar. Des Weiteren sind Landkreise und Kommunen durch die Erneuerung des Gesetzes verpflichtet, spätestens alle zehn Jahre eine Sportstättenentwicklungsplanung zu erstellen. Außerdem soll ein Landessportbeirat aufgestellt werden, welcher eine beratende Funktion gegenüber dem Ministerium einnehmen soll.