Thüringer Gesetz zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag

Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf soll den Ersten Medienänderungsstaatsvertrag in Landesrecht transformieren. Der Erste Medienänderungsstaatsvertrag wurde bereits vom 10. bis zum 17. Juni 2020 von den Regierungschef:innen der Länder unterzeichnet und sieht unter anderem eine Anpassung der Rundfunkbeiträge von 17,50 Euro monatlich auf 18,36 Euro vor. Außerdem soll die Verteilung der Rundfunkbeitragsmittel neu bestimmt und die für den ARD-Finanzausgleich zur Verfügung stehende Ausgleichsmasse angehoben werden.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde mit 49 Jastimmen zu 28 Neinstimmen und sechs Enthaltungen angenommen.

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Dafür gestimmt
49
Dagegen gestimmt
28
Enthalten
6
Nicht beteiligt
7
Abstimmungsverhalten von insgesamt 90 Abgeordneten.