Kein Geld für nicht gemeinnützig agierende Organisationen (Änderungsantrag)

Im Thüringer Landtag wurde über einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Haushaltsgesetz 2026/2027 abgelehnt. Konkret sah der Änderungsantrag vor, Fördermittel für verschiedene Projekte und Programme zu reduzieren oder zu streichen. Betroffen waren unter anderem Zuschüsse für Präventions- und Beratungsarbeit, Förderungen für freie Träger sowie Mittel für Projekte im Bereich Jugendhilfe. Besonders umfangreiche Kürzungen sollten das „Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit“ betreffen, dessen Finanzierung weitgehend entfallen sollte. Darüber hinaus wollte die AfD-Fraktion zusätzliche Bedingungen für Förderungen einführen. So sollten Organisationen keine finanziellen Mittel mehr erhalten, wenn sie nach Auffassung der Antragstellenden nicht weltanschaulich neutral arbeiten.

In der Begründung führt die Fraktion aus, dass einige geförderte Organisationen aus ihrer Sicht politisch einseitig agierten oder nicht gemeinnützig tätig seien. Zudem wird argumentiert, dass bestimmte Programme, etwa zur Bekämpfung von Hassrede oder zur Demokratieförderung, nicht notwendig seien oder bereits anderweitig finanziert würden.

Der Änderungsantrag wurde mit 31 Ja-Stimmen zu 47 Nein-Stimmen bei fünf Enthaltungen von Sven Küntzel und Anke Wirsing (beide Fraktion BSW) sowie Martin Henkel, Martina Schweinsburg und Henry Worm (alle CDU-Fraktion) mehrheitlich abgelehnt.

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Dafür gestimmt
31
Dagegen gestimmt
47
Enthalten
5
Nicht beteiligt
5
Abstimmungsverhalten von insgesamt 88 Abgeordneten.