Thüringer Gesetz zur Weiterentwicklung der Landesforstanstalt und zur waldbedrohenden Forstschutzsituation
Ein Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BSW und SPD, der die Weiterentwicklung der Landesforstanstalt „ThüringenForst“ sowie Maßnahmen im Umgang mit Waldschäden zum Gegenstand hat, wurde im Thüringer Landtag angenommen. Hintergrund des Entwurfs sind die zunehmenden Belastungen der Wälder durch Extremwetterereignisse und andere Schadenslagen, die in den vergangenen Jahren zu erheblichen wirtschaftlichen und ökologischen Problemen geführt haben.
Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Landesforstanstalt angepasst werden. Vorgesehen ist unter anderem, finanzielle Ausgleichszahlungen für Nutzungsausfälle und Verwaltungskosten zu verstetigen und teilweise dynamisch an die Preisentwicklung anzupassen. Zudem wird eine Möglichkeit geschaffen, dass das Land bei außergewöhnlich hohen Schäden zusätzliche finanzielle Unterstützung leisten kann. Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs betrifft strukturelle Änderungen innerhalb der Landesforstanstalt. So wird unter anderem der Verwaltungsrat erweitert, um verschiedene Interessen stärker einzubinden, während gleichzeitig einzelne Gremien abgeschafft werden sollen, um Bürokratie abzubauen. Außerdem erhält die Anstalt mehr Spielraum bei wirtschaftlichen Tätigkeiten, etwa im Bereich erneuerbarer Energien, sowie bei der Kreditaufnahme und Rücklagenbildung. Darüber hinaus werden auch Regelungen im Thüringer Waldgesetz angepasst. Künftig kann das Land in bestimmten Fällen die Kosten für Schutzmaßnahmen im Wald vollständig übernehmen, etwa wenn eine größere waldbedrohende Situation vorliegt und Maßnahmen im Interesse der Allgemeinheit erforderlich sind.
Der Gesetzentwurf wurde mit 40 Ja-Stimmen angenommen. 31 Abgeordnete stimmten mit Nein, es gab zwölf Enthaltungen.