Gesetz zur Reform des Notariats- und Grundbuchwesens

Auf Antrag der SPD-Fraktion kam es bezüglich des Gesetzes zur Reform des Notariats- und Grundbuchwesens in Baden-Württemberg zur namentlichen Abstimmung. Die Mehrheit von CDU und FDP setzte sich gegen SPD und Grüne durch und stimmte dem Gesetzesentwurf zu.

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Dafür gestimmt
70
Dagegen gestimmt
51
Enthalten
2
Nicht beteiligt
16
Abstimmungsverhalten von insgesamt 139 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Karl TraubKarl TraubCDU65 - Ehingen Dafür gestimmt
Portrait von Ilse UnoldIlse UnoldCDU4 - Stuttgart IV Dafür gestimmt
Portrait von Franz UnterstellerFranz UnterstellerDIE GRÜNEN14 - Bietigheim-Bissingen Dagegen gestimmt
Portrait von Christa VossschulteChrista VossschulteCDU7 - Esslingen Dafür gestimmt
Portrait von Georg WackerGeorg WackerCDU39 - Weinheim Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen WalterJürgen WalterDIE GRÜNEN12 - Ludwigsburg Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang WehowskyWolfgang WehowskySPD30 - Bretten Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Peter WetzelHans-Peter WetzelFDP/DVP67 - Bodensee Dafür gestimmt
Portrait von Alfred WinklerAlfred WinklerSPD59 - Waldshut Dagegen gestimmt
Portrait von Guido WolfGuido WolfCDU55 - Tuttlingen-Donaueschingen Dafür gestimmt
Portrait von Werner WölfleWerner WölfleDIE GRÜNEN2 - Stuttgart II Nicht beteiligt
Portrait von Marianne WonnayMarianne WonnaySPD49 - Emmendingen Dagegen gestimmt
Portrait von Norbert ZellerNorbert ZellerSPD67 - Bodensee Dagegen gestimmt
Portrait von Karl ZimmermannKarl ZimmermannCDU8 - Kirchheim Dafür gestimmt

Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Reform der Notariate und des Grundbuchwesens in namentlicher Abstimmung am 28. Juli verabschiedet.

Mit der Reform werden die Notare nach einer Übergangzeit bis 2018 zu Freiberuflern. Die Reform erfolgte auf Vorgaben von Bund und EU. Die Grundbuchämter werden zugleich auf elf Amtsgerichte im Südwesten konzentriert.