Verfassungsänderung Art. 71 Abs.3 / Art. 93a

Zwei Änderungen der baden-württembergischen Landesverfassung hat der Landtag mit großer Mehrheit beschlossen.

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Dafür gestimmt
131
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
0
Nicht beteiligt
9
Abstimmungsverhalten von insgesamt 140 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Friedrich BullingerFriedrich BullingerFDP/DVP22 - Schwäbisch-Hall Dafür gestimmt
Portrait von Elke BrunnemerElke BrunnemerCDU41 - Sinsheim Dafür gestimmt
Portrait von Carla BregenzerCarla BregenzerSPD8 - Kirchheim Dafür gestimmt
Portrait von Stephan BraunStephan BraunSPD5 - Böblingen Dafür gestimmt
Portrait von Monika BormannMonika BormannCDU62 - Tübingen Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BlenkeThomas BlenkeCDU43 - Calw Dafür gestimmt
Portrait von Dietrich BirkDietrich BirkCDU10 - Göppingen Dafür gestimmt
Portrait von Heiderose BerrothHeiderose BerrothFDP/DVP6 - Leonberg Dafür gestimmt
Portrait von Ernst BehringerErnst BehringerCDU70 - Sigmaringen Dafür gestimmt
Portrait von Norbert BeckNorbert BeckCDU45 - Freudenstadt Dafür gestimmt
Portrait von Christoph BayerChristoph BayerSPD48 - Breisgau Dafür gestimmt
Portrait von Theresia BauerTheresia BauerDIE GRÜNEN34 - Heidelberg Dafür gestimmt
Portrait von Dietmar BachmannDietmar BachmannFDP/DVP2 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Birgit ArnoldBirgit ArnoldFDP/DVP39 - Weinheim Dafür gestimmt
Portrait von Katrin AltpeterKatrin AltpeterSPD15 - Waiblingen Dafür gestimmt

Mit der Änderung des Artikels 71 Abs. 3 der baden-württembergischen Landesverfasung hat der Landtag eine Klärung der Kostenfolgen bei politischen Entscheidungen beschlossen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet dies: Wer bestellt, zahlt. Beauftragt das Land beispielsweise die Gemeinden oder Gemeindevertreter mit eine öffentlichen Aufgabe, durch die wesentliche Mehrbelastungen entstehen, muss das Land dafür aufkommen.

Mit der Änderung des Artikel 93a wurde das Ende der aktuellen Wahlperiode auf den 30. April 2011 datiert.