Absenkung des Wahlalters bei Landtagswahlen (Verfassungsänderung)

Der baden-württembergische Landtag stimmte über einen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zu einer Verfassungsänderung zum Wahlrecht ab. Darin wird gefordert, das Wahlalter bei Landtagswahlen und Volksabstimmungen in Baden-Württemberg auf 16 Jahre herabzusetzen.

Der Antrag wurde mit 35 zu 109 Stimmen abgelehnt. Dafür stimmten die Fraktionen der SPD und FDP/DVP. Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD stimmten gegen den Antrag. Neun Abgeordnete haben sich nicht beteiligt, ein Abgeordneter hat sich enthalten.

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Dafür gestimmt
35
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
1
Nicht beteiligt
9
Abstimmungsverhalten von insgesamt 154 Abgeordneten.

Nach Artikel 26 der baden-württembergischen Landesverfassung ist bei Landtagswahlen „jeder Deutsche [wahl- und stimmberechtigt], der im Lande wohnt oder sich sonst gewöhnlich aufhält und am Tag der Wahl oder Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet hat.“ Die gleiche Altersgrenze gilt nach Artikel 28 der Landesverfassung für die Möglichkeit selbst zu kandidieren und gewählt zu werden – das passive Wahlrecht.

Zur Absenkung des Wahlalters ist in Baden-Württemberg demnach eine Verfassungsänderung notwendig. Diese müsste der Landtag mit einer Zweidrittelmehrheit beschließen.

Mit ihrem Gesetzentwurf hat die SPD-Fraktion eine solche Verfassungsänderung zur Abstimmung gebracht. Darin wird vorgeschlagen, die Formulierungen in der Landesverfassung so anzupassen, dass die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf 16 Jahre herabgesetzt wird. Das passive Wahlrecht soll jedoch weiterhin erst ab einem Alter von 18 Jahren ausgeübt werden können. Dazu soll auch eine entsprechende Änderung im baden-württembergischen Gesetz über die Landtagswahlen vorgenommen werden.

Die SPD hebt in ihrem Antrag hervor, dass man sich vom Wahlalter ab 16 aktive Mitbeteiligung junger Menschen an der Gestaltung der Gesellschaft erhoffe. Dabei handle es sich auch um eine Frage der Generationengerechtigkeit. In der Aussprache zu der Gesetzesinitiative brachte Sascha Binder für die SPD zudem hervor, dass es auch darum gehe, ein Signal zu setzen. Nicht zuletzt habe die SPD einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, um im Zeichen guter parlamentarischer Zusammenarbeit einen Kompromiss mit den Regierungsparteien zu finden.

Dieser Einschätzung schloss sich Julia Goll für die FDP/DVP-Fraktion an. So sei das versprochene „Gesamtpaket“ zur Reform des Wahlrechts keineswegs beschlossene Sache und der Gesetzentwurf der SPD ein richtiger Schritt. Dennoch werde man beispielsweise ein paritätisches Wahlrecht nicht unterstützen.

Erwin Köhler erklärte für Bündnis 90/Die Grünen, dass man eine Absenkung des Wahlalters grundsätzlich unterstütze und an einem eigenen Gesetzentwurf arbeite. Dabei würde man im Gegensatz zum Gesetzentwurf der SPD auch eine Herabsetzung des passiven Wahlrechts auf 16 Jahre befürworten und Wahlen von Gemeinderät:innen sowie Bürgermeister:innen einschließen. Insgesamt greife die SPD-Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf also zu kurz, es handle sich um einen „populistischen Schnellschuss“. Ebenso bemängelte die CDU, dass es sich um keinen parteiübergreifenden Gesetzentwurf handle. Es bedürfe eines größeren Pakets, das die Wahlrechtsreform bündle. Die SPD würde lediglich versuchen, sich mit dem Gesetzentwurf medial zu profilieren.

Der Abgeordnete Baron trug für die AfD gängige Argumente gegen eine Absenkung des Wahlalters vor. Demnach müsse man Einheitlichkeit beim Bundes- und Landeswahlrecht beibehalten und sollte zudem berücksichtigen, dass Wähler:innen auch erst mit 18 volljährig seien. Somit handle es sich lediglich um einen Versuch des „billigen Stimmenfang[s]“ unter jungen Wähler:innen.

Mit 35 Ja-Stimmen der SPD- und FDP/DVP-Fraktion gegen 109 Nein-Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und AfD wurde der Antrag abgelehnt. Der Abgeordnete Karrais von der FDP hat sich enthalten. Neun Abgeordnete haben sich nicht beteiligt.