Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen

Ohne Gegenstimmen hat der bayerische Landtag einem Gesetzentwurf über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen beschlossen. CSU, FDP und Freie Wähler stimmten geschlossen mit Ja, SPD und Grüne enthielten sich.

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Dafür gestimmt
104
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
49
Nicht beteiligt
34
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Max StrehleMax StrehleCSU705 - Augsburg-Land-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Markus SackmannMarkus SackmannCSU302 - Cham Nicht beteiligt
Portrait von Reinhold BockletReinhold BockletCSU117 - Fürstenfeldbruck-Ost Nicht beteiligt
Portrait von Kerstin SchreyerKerstin SchreyerCSU123 - München-Land-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Angelika SchorerAngelika SchorerCSU711 - Marktoberdorf Dafür gestimmt
Portrait von Roland RichterRoland RichterCSU111 - Berchtesgadener Land Dafür gestimmt
Portrait von Bernd KränzleBernd KränzleCSU701 - Augsburg-Stadt-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Erwin HuberErwin HuberCSU202 - Dingolfing Dafür gestimmt
Martin Bachhuber, Mitglied des LandtagsMartin BachhuberCSU110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Klaus StöttnerKlaus StöttnerCSU125 - Rosenheim-Ost Dafür gestimmt
Portrait von Eberhard RotterEberhard RotterCSU710 - Lindau, Sonthofen Nicht beteiligt
Portrait von Martin SchöffelMartin SchöffelCSU409 - Wunsiedel i.Fichtelgebirge Dafür gestimmt

Aus Anlass verschiedener Gerichtsurteile war es in der Vergangenheit zu Behinderungen für Kindertageseinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen für Kinder gekommen. Der Bayerische Gesetzgeber nutzte die durch die Föderalismusreform geschaffene Gesetzgebungskompetenz zur Regelung des Lärmschutzes bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen.

Das zur Abstimmung vorgelegte Lärmschutz-Gesetz regelt die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung.
Es wird darin davon ausgegangen, dass Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, als sozialadäquat hinzunehmen sind. "Kinderlärm" sei Ausdruck eines natürlichen Verhaltens und damit selbstverständlicher Teil der Lebenswirklichkeit, heißt es in dem Antrag. Das Bewusstsein dafür müsse nunmehr durch den Gesetzgeber dokumentiert werden, um einen unbelasteten Umgang in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Junge Menschen aller Altersstufen bräuchten ausreichend Räume zur Entfaltung auch im Nahbereich ihrer Wohnumgebung.