Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen

Ohne Gegenstimmen hat der bayerische Landtag einem Gesetzentwurf über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen beschlossen. CSU, FDP und Freie Wähler stimmten geschlossen mit Ja, SPD und Grüne enthielten sich.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
104
Dagegen gestimmt
0
Enthalten
49
Nicht beteiligt
34
Abstimmungsverhalten von insgesamt 187 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Otto BertermannOtto BertermannFREIE WÄHLER102 - München-Bogenhausen Dafür gestimmt
Portrait von Otmar BernhardOtmar BernhardCSU106 - München-Pasing Dafür gestimmt
Portrait von Günther BecksteinGünther BecksteinCSU501 - Nürnberg-Nord Nicht beteiligt
Portrait von Margarete BauseMargarete BauseDIE GRÜNEN108 - München-Schwabing Enthalten
Portrait von Winfried BausbackWinfried BausbackCSU602 - Aschaffenburg-West Dafür gestimmt
Portrait von Peter BauerPeter BauerFREIE WÄHLER505 - Ansbach-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Georg BarfußGeorg BarfußFDP704 - Augsburg-Land, Dillingen Nicht beteiligt
Martin Bachhuber, Mitglied des LandtagsMartin BachhuberCSU110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen Dafür gestimmt
Portrait von Inge AuresInge AuresSPD408 - Kulmbach Enthalten
Foto Horst ArnoldHorst ArnoldSPD509 - Fürth Enthalten
Hubert AiwangerHubert AiwangerFREIE WÄHLER204 - Landshut Dafür gestimmt
Portrait von Renate AckermannRenate AckermannDIE GRÜNEN505 - Ansbach-Nord Enthalten

Aus Anlass verschiedener Gerichtsurteile war es in der Vergangenheit zu Behinderungen für Kindertageseinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen für Kinder gekommen. Der Bayerische Gesetzgeber nutzte die durch die Föderalismusreform geschaffene Gesetzgebungskompetenz zur Regelung des Lärmschutzes bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen.

Das zur Abstimmung vorgelegte Lärmschutz-Gesetz regelt die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung.
Es wird darin davon ausgegangen, dass Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, als sozialadäquat hinzunehmen sind. "Kinderlärm" sei Ausdruck eines natürlichen Verhaltens und damit selbstverständlicher Teil der Lebenswirklichkeit, heißt es in dem Antrag. Das Bewusstsein dafür müsse nunmehr durch den Gesetzgeber dokumentiert werden, um einen unbelasteten Umgang in unserer Gesellschaft zu ermöglichen. Junge Menschen aller Altersstufen bräuchten ausreichend Räume zur Entfaltung auch im Nahbereich ihrer Wohnumgebung.