Abbau der kalten Progression unter Bedingungen

Die CSU beantragte, die Staatsregierung dazu aufzufordern, beim Bund für einen Abbau der kalten Progression unter der Bedingung der dafür nötigen finanziellen Spielräume einzutreten. Während CSU und SPD für den Antrag stimmten, traten Freie Wähler und Grüne für einen Alternativantrag ein.

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Dafür gestimmt
124
Dagegen gestimmt
29
Enthalten
1
Nicht beteiligt
26
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Martin GüllMartin GüllSPD112 - Dachau Dafür gestimmt
Portrait von Johanna Werner-MuggendorferJohanna Werner-MuggendorferSPD203 - Kelheim Dafür gestimmt
Portrait von Helga Schmitt-BussingerHelga Schmitt-BussingerSPD Dafür gestimmt
Portrait von Herbert WoerleinHerbert WoerleinSPD705 - Augsburg-Land-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Florian von BrunnFlorian von BrunnSPD103 - München-Giesing Dafür gestimmt
Portrait von Natascha KohnenNatascha KohnenSPD123 - München-Land Süd Dafür gestimmt
Portrait von Klaus AdeltKlaus AdeltSPD406 - Hof Dafür gestimmt
Portrait von Angelika WeikertAngelika WeikertSPD Dafür gestimmt

Die Problematik der kalten Progression wurde in der Debatte von allen Parteien grundsätzlich ähnlich bewertet. Davon betroffen sind viele Bezieher von mittleren und niedrigen Einkommen, bei denen Lohnerhöhungen nicht im Geldbeutel ankommen, sondern wegen eines höheren Steuersatzes aufgefressen werden.
("Kalte Progression" bei Bundesministerium der Finanzen)
Nach Meinung der CSU soll trotz hoher Steuereinnahmen "blinder Aktionismus" vermieden und das Thema erst 2016/17 angegangen werden. Die Sicherheit des Haushalts habe gegenüber der Abschaffung der kalten Progression Priorität. Ähnlich äußerte sich die SPD.
Ein Antrag der Freien Wähler zur kalten Progression fand keine Mehrheit. Sie hatten den CSU-Antrag als "unkonkret" bezeichnet und für ein sofortiges und unbedingtes Eintreten der Staatsregierung für die Beseitigung der kalten Progression geworben. Lediglich die Grünen stimmten dem Antrag zu.