Bayerisches Betreuungsgeldgesetz

Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde mit der CSU-Mehrheit angenommen.

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Dafür gestimmt
89
Dagegen gestimmt
69
Enthalten
0
Nicht beteiligt
22
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren StimmkreisStimmverhalten
Portrait von Ludwig von und zu LerchenfeldLudwig von und zu LerchenfeldCSU Dafür gestimmt
Porträt Dr. Rieger_Fotograf BüttnerFranz RiegerCSU305 - Regensburg-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen BaumgärtnerJürgen BaumgärtnerCSU407 - Kronach, Lichtenfels Dafür gestimmt
Porträt Petra GuttenbergerPetra GuttenbergerCSU509 - Fürth Dafür gestimmt
Portrait von Alfred SauterAlfred SauterCSU707 - Günzburg Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard EckGerhard EckCSU608 - Schweinfurt Dafür gestimmt
Portrait von Hans ReichhartHans ReichhartCSU Dafür gestimmt
Portrait von Thomas GoppelThomas GoppelCSU Dafür gestimmt
Portrait von Reserl SemReserl SemCSU208 - Rottal-Inn Dafür gestimmt
Portrait von Bernhard SeidenathBernhard SeidenathCSU112 - Dachau Dafür gestimmt
Portrait von Alex DorowAlex DorowCSU119 - Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck-West Dafür gestimmt
Portrait von Bernd SiblerBernd SiblerCSU201 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Judith GerlachJudith GerlachCSU Nicht beteiligt
Portrait von Albert FürackerAlbert FürackerCSU303 - Neumarkt i.d.OPf. Nicht beteiligt
Portrait von Georg EisenreichGeorg EisenreichCSU101 - München-Hadern Dafür gestimmt
Portrait von Sylvia StierstorferSylvia StierstorferCSU304 - Regensburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Martin SchöffelMartin SchöffelCSU408 - Wunsiedel, Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Hans HeroldHans HeroldCSU510 - Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Fürth-Land Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang FacklerWolfgang FacklerCSU706 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Portrait von Berthold RüthBerthold RüthCSU607 - Miltenberg Dafür gestimmt
Portrait von Beate MerkBeate MerkCSU713 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Josef ZellmeierJosef ZellmeierCSU209 - Straubing Dafür gestimmt
Portrait von Michaela KaniberMichaela KaniberCSU111 - Berchtesgadener Land Dafür gestimmt
Portrait von Marcel HuberMarcel HuberCSU121 - Mühldorf a. Inn Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen StröbelJürgen StröbelCSU505 - Ansbach-Nord Nicht beteiligt

Im Juli 2015 wurden die §§ 4a – 4d Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) – Betreuungsgeld – mit Art. 72 Abs. 2 GG in einem Urteil vom Bundesverfassungsgericht für "unvereinbar und nichtig" erkärt. Die Zahlung eines Betreuungsgeldes als "Nichtinanspruchnahme bestimmter öffentlich geförderter Maßnahmen" stelle keine Regelung der öffentlichen Fürsorge dar und falle dementsprechend nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
Der Gesetzentwurf hat eine sinngemäße Weiterführung des vom Bund eingeführten Betreuungsgeldes zum Ziel. Das Betreuungsgeld soll nahtlos zu den ursprünglich vom Bund vergebenen Leistungen gezahlt werden und kann auch rückwirkend beantragt werden. Die Idee ist, Eltern, die ihre Kinder nicht in die Kita geben, mit einer monatlichen Summe von 150 Euro zu unterstützen. Damit soll eine Wahlfreiheit gewährleistet werden: Kita-Plätze werden öffentlich gefördert und mit der Verabschiedung des Gesetzes die Kinderbetreuung zu Hause ebenfalls, da für diese kein Platz in einer Kita oder einer anderen staatlich geförderten Betreuungseinrichtung in Anspruch genommen wird.
Das Betreuungsgeld steht öffentlich stark in der Kritik. Bei einer von der SPD beantragten Anhörung im Sozialausschuss sprachen sich mehrere Expert*innen gegen das Modell aus.
Kritik kam aus der Opposition. Bemängelt wurde vor allem:

  • die Nicht-Beachtung der massiven Bedenken verschiedener Expert*innen, die bei einer Anhörung im Sozialausschuss geäußert wurden
  • der hohe Personalmangel in Kinderbetreuungsstätten und der Mangel an Kitaplätzen in Bayern, der eine echte Wahlfreiheit zwischen Kinderbetreuung zu Hause und in öffentlichen Einrichtungen unmöglich macht
  • die Höhe des Betreuungsgeldes, die ein volles Einkommen nicht ersetzt
  • die Gefahr, dass partnerschaftliche Aufgabenteilung und gleiche Chancen am Arbeitsmarkt für beide Geschlechter durch das Betreuungsgeld verhindert werden
  • die Vergrößerung der Gefahr von Altersarmut durch das Aussetzen in der Berufstätigkeit
  • die Nicht-Berücksichtigung von Alleinerziehenden, die de facto keinen Anspruch auf das Betreuungsgeld haben
  • die Gefahr, dass die in Betreuungseinrichtungen ohnehin schon unterrepräsentierten Kinder von Geflüchteten und Einwanderern nicht in eine Kindertagesstätte gegeben werden und die benötigte frühe Integration und Sprachförderung somit vielleicht nicht gewährleistet wird

Eine Studie des Deutschen Jugendinstituts zum Betreuungsgeld in Norwegen kommt zu dem Ergebnis, dass das Betreuungsgeld vor allem von Müttern mit Migrationshintergrund, geringem Einkommen und niedrigem Bildungsstand in Anspruch genommen wird. In Familien, in denen sich hauptsächlich die Mutter um die Kindererziehung kümmert, ist die Wahrscheinlichkeit am Höchsten, dass sie auch Betreuungsgeld bezieht. Eltern, die die Kinderbetreuung partnerschaftlich, das heißt ungefähr gleich untereinander aufteilen, nehmen in den seltensten Fällen das Betreuungsgeld in Anspruch.
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