Bayerisches Bildungsfreistellungsgesetz

Der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zu einem bayerischen Bildungsfreistellungsgesetz wurde mit den Gegenstimmen der CSU abgelehnt. Das Gesetz sollte regeln, dass Arbeitnehmende für allgemeinbildende und politische Weiterbildungskurse von der Arbeit freigestellt werden.

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Dafür gestimmt
44
Dagegen gestimmt
77
Enthalten
10
Nicht beteiligt
49
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Der Gesetzentwurf für ein bayerisches Bildungsfreistellungsgesetz sollte den Anspruch von Arbeitnehmenden auf Freistellung für allgemeinbildende sowie Programme der politischen Bildung rechtlich verankern. Dies hätte den Besuch anerkannter Kurse für bis zu zehn Tagen in zwei Jahren betroffen. Für kleinere Betriebe war eine staatliche Bezuschussung der entstehenden Kosten vorgesehen. Die Fraktion der Grünen legte einen ähnlichen Gesetzentwurf zur Abstimmung vor.

Doris Rauscher (SPD) warb um Zustimmung für den Entwurf und bemängelte, dass neben Bayern bloß Sachsen noch kein entsprechendes Gesetz für Bildungsfreistellungen habe. Lebenslanges Lernen sei ein Anspruch, den alle Menschen hätten. Die Möglichkeit allgemeine oder politische Fortbildungen zu besuchen sei im Moment nur einigen Wenigen möglich. Dies liege daran, dass bisher in den Tarifverträgen geregelt sei, ob Arbeitnehmende für allgemeine Bildungsprogramme freigestellt werden.

Thomas Gehring von den Grünen schloss sich seiner Vorrednerin an und betonte die steigende Bedeutung von lebenslangem Lernen, um mit der fortschreitenden Digitalisierung umgehen zu können. Auch Kurse, die für ausgeübte Ehrenämter wichtig seien, könnten so besucht werden, ohne dass für dieses Engagement Urlaubstage verwendet werden müssten.

Dr. Gerhard Hopp (CSU) gab zu bedenken, dass beide Gesetzenwürfe direkt in die Wirtschaft eingreifen würden. Auch den entstehenden bürokratischen Mehraufwand insbesondere für kleiner Unternehmen sowie entstehende Kosten bemängelte er. Hopp bemerkte außerdem, dass beantragte Bildungsfreistellung in anderen Bundesländern trotz Gesetzvorlage teilweise sogar rückläufig sei.

Sozialministerin Emilia Müller (CSU) versicherte, dass der Staatsregierung das Thema wichtig sei, und an einem Entwurf insbesondere in Hinsicht auf Digitalisierung momentan gearbeitet werde. An dem „Pakt für berufliche Weiterbildung 4.0“ seien Vertreter*innen der Gewerkschaften, Arbeitgeber sowie die Arbeitsverwaltung beteiligt.

Dr. Leopold Herz (Freie Wähler) begrüßte den Vorstoß der SPD und Grünen generell. Da die Freien Wähler jedoch einigen Regelungen des Gesetzentwurfes nicht zustimmen würden, kündigte er die Enthaltung seiner Fraktion an.

Der Gesetzentwurf der SPD wurde mit 44 Ja-, 77 Gegenstimmen und 10 Enthaltungen abgelehnt. Auch der Entwurf der Grünen-Fraktion wurde in einfacher Abstimmung abgelehnt.