Name Absteigend sortieren | Fraktion | Stimmkreis | Stimmverhalten | |
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Georg Winter | CSU | 704 - Augsburg-Land, Dillingen | Nicht beteiligt | |
Peter Winter | CSU | 601 - Aschaffenburg-Ost | Nicht beteiligt | |
Mechthilde Wittmann | CSU | 104 - München-Milbertshofen | Dagegen gestimmt | |
Herbert Woerlein | SPD | 705 - Augsburg-Land-Süd | Dafür gestimmt | |
Isabell Zacharias | SPD | 108 - München-Schwabing | Dafür gestimmt | |
Josef Zellmeier | CSU | 209 - Straubing | Nicht beteiligt | |
Benno Zierer | FREIE WÄHLER | 116 - Freising | Dafür gestimmt |
Nicht nur prekären Lebensverhältnissen aufseiten der angestellten Lehrkräfte müsse vorgebeugt werden, sondern auch die für den Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern notwendige Kontinuität der Lehr- und Bezugspersonen in der Schule sei sicherzustellen. Die Zahl der befristet Beschäftigten sei zwischen 2012 und 2016 an Grund- und Mittelschulen um knapp 50 Prozent, an Realschulen sogar um etwa 70 Prozent gestiegen. Hier müsse der Staatsregierung unterstellt werden, systematisch auf Kosten von Lehrkräften, aber auch Schülerinnen und Schülern an falscher Stelle eine Sparpolitik zu betreiben, die langfristig Konsequenzen für die gesamte Gesellschaft habe. Insbesondere die Beziehungsqualität zwischen allen am Unterricht und Schulgeschehen beteiligten Personen spiele eine wesentliche Rolle, wenn es um ein positives Arbeits- und Schulklima sowie den Lernerfolg von Schülerinnen und Schülern gehe. Daher sei die Kontinuität des Lehrpersonals notwendig. Gleichzeitig schadeten prekäre Anstellungsverhältnisse und die damit verbundenen Sorgen der Arbeitsleistung und der Gesundheit von Lehrkräften.
Prof. Dr. Michael Piazolo (Freie Wähler) warf der CSU vor, die hohe Zahl befristeter Verträge bei Lehrkräften sei auf planerisches Unvermögen im Kultusministerium zurückzuführen. Die Zahl der arbeitslosen Lehrkräfte in Bayern während der Sommerferien habe um 500 Prozent zugenommen. Diese Lehrkräfte würden zu Beginn der Sommerferien entlassen werden, um zu Beginn des Schuljahres wieder eingestellt zu werden. Mit dieser Praxis verletze der Staat seine Fürsorgepflicht und die Alimentationspflicht gegenüber seinen Lehrer*innen.
Tobias Reiß (CSU) bewertete die Darstellung seines Vorredners als nicht zutreffend. Damit würde ein falscher Eindruck der Realität geschaffen. 92 Prozent aller Lehrer*innen in Bayern sei verbeamtet. Zusätzlich seien 10 Millionen Euro an Sondermitteln für die Schulen zur Verfügung gestellt worden um Geflüchtet besser ausbilden und beschulen zu können. Nur 1,6 Prozent allen Unterrichts falle ersatzlos aus. Das zeige, dass die Bedarfsprognose die Unterrichtsversorgung gewährleiste.
Die Einstellung von Lehrkräften orientiere sich an den von den Bewerber*innen erreichten Prüfungsergebnissen. Hier schreibe das Beamtenrecht zwingend vor, dass die Vergabe öffentlicher Ämter ausschließlich nach dem Leistungsprinzip zu erfolgen habe. Zuerst erhielten die Besten eine unbefristete Planstelle. Es sei nicht zu rechtfertigen, wenn befristete Verträge nach einer gewissen Zeit automatisch in unbefristete Beamtenverhältnisse übergingen. Dies ginge schließlich zulasten der Absolventen späterer Jahrgänge. Wenn diese nun bessere Noten vorwiesen, könnten sie für besetzte Stellen nicht genommen werden, weil dort schon jemand wäre, der aber befristet beschäftigt war, weil er eine schlechtere Prüfungsnote erreicht hatte.
Dr. Simone Strohmayr (SPD) bezeichnete es als verwerflich, dass die CSU die Zahl der befristeten Stellen nicht abgebaut, sondern ausgeweitet habe. Dass viele Lehrer das Pensionsalter nicht mehr erreichten und früher in den Ruhestand gehen, müsste zeigen, wie hoch die Belastung für Lehrkräfte insgesamt sei. Ursächlich hierfür sei die knappe Personalplanung der Landesregierung.
Thomas Gehring (GRÜNE) vertrat den Standpunkt, auch die geringe Zahl befristet beschäftigter Lehrer*innen (6%) sei noch zu viel. Gerade Verträge, die im September geschlossen und Ende Juli beendet würden, sodass also sechs Wochen Pause herrsche, seien nicht hinnehmbar.
Carolina Trautner (CSU) verwahrte sich gegen den Vorwurf der gravierenden Planungsmängel. Die Personalzumessung an den Schulen sei immer mit Unwägbarkeiten behaftet. Es sei dennoch gelungen, das durchschnittliche Betreuungsverhältnis zu verbessern. Rechnerisch entfielen heute drei Schüler*innen weniger auf eine Vollzeitlehrkraft als noch vor zehn Jahren. Weiterhin sei es unumgänglich, Aushilfslehrkräfte über einen längeren Zeitraum zu beschäftigen, um den Stammlehrkräften nach Familienzeit etc. ein Rückkehrrecht gewährleisten zu können.