Name Absteigend sortieren | Fraktion | Stimmkreis | Stimmverhalten | |
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Klaus Stöttner | CSU | 126 - Rosenheim-Ost | Dagegen gestimmt | |
Karl Straub | CSU | 125 - Pfaffenhofen a.d. Ilm | Dagegen gestimmt | |
Florian Streibl | FREIE WÄHLER | 110 - Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen | Dafür gestimmt | |
Jürgen Ströbel | CSU | 505 - Ansbach-Nord | Dagegen gestimmt | |
Reinhold Strobl | SPD | 301 - Amberg-Sulzbach | Dafür gestimmt | |
Simone Strohmayr | SPD | 703 - Aichach-Friedberg | Nicht beteiligt | |
Martin Stümpfig | DIE GRÜNEN | 505 - Ansbach-Nord | Dafür gestimmt | |
Arif Taşdelen | SPD | 501 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Walter Taubeneder | CSU | 206 - Passau-West | Dagegen gestimmt | |
Peter Tomaschko | CSU | 703 - Aichach-Friedberg | Dagegen gestimmt | |
Carolina Trautner | CSU | 705 - Augsburg-Land-Süd | Dagegen gestimmt | |
Joachim Unterländer | CSU | 105 - München-Moosach | Dagegen gestimmt | |
Karl Vetter | FREIE WÄHLER | 302 - Cham | Nicht beteiligt | |
Steffen Vogel | CSU | 604 - Haßberge, Rhön-Grabfeld | Dagegen gestimmt | |
Florian von Brunn | SPD | 103 - München-Giesing | Dafür gestimmt | |
Ludwig von und zu Lerchenfeld | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Ruth Waldmann | SPD | 104 - München-Milbertshofen | Dafür gestimmt | |
Gerhard Waschler | CSU | 205 - Passau-Ost | Dagegen gestimmt | |
Ernst Weidenbusch | CSU | 122 - München-Land Nord | Nicht beteiligt | |
Angelika Weikert | SPD | Nicht beteiligt | ||
Paul Raphael Wengert | SPD | 711 - Marktoberdorf | Dafür gestimmt | |
Johanna Werner-Muggendorfer | SPD | 203 - Kelheim | Nicht beteiligt | |
Manuel Westphal | CSU | 506 - Ansbach-Süd, Weißenburg-Gunzenhausen | Dagegen gestimmt | |
Jutta Widmann | FREIE WÄHLER | 202 - Dingolfing | Nicht beteiligt | |
Margit Wild | SPD | 305 - Regensburg-Stadt | Dafür gestimmt |
Der Dringlichkeitsantrag wurde mit 58 Ja-Stimmen zu 83 Nein-Stimmen abgelehnt.
In ihrem Antrag fordert die SPD eine Ausweitung der Anwendung der sog. "3-plus-2-Regelung” des Aufenthaltsgesetzes (§§ 18a und 60a) in Bayern. Das bayerische Staatsministerium des Inneren, Bau und Verkehr mache es durch restriktive Interpretationen der Gesetzestexte fast unmöglich für integrationswillige Arbeitgeber, diese Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer in Anspruch zu nehmen, so der Antrag.
Die erneuerte Version des Aufenthaltsgesetzes sieht vor, dass Ausländerinnen und Ausländer, die eine Berufsausbildung begonnen haben, die die Voraussetzungen des Gesetzes erfüllen und bei denen keine konkreten Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen, eine Duldung für den Zeitraum dieser Ausbildung ausgestellt wird. Darüber hinaus wird nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung, bei Erfüllung weiterer Voraussetzungen und der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, im Anschluss eine Aufenthaltsgenehmigung für zwei Jahre erteilt, um im erlernten Berufsfeld tätig sein zu können.
Ziel des Antrages war es, das Staatsministerium zum Handeln nach Absicht der Bundesgesetzgeber zu bewegen. Das sei bisher nicht der Fall gewesen. Zum Ausdruck gekommen sei dies in einem innenministeriellen Schreiben vom 1. September, das enge Vorgaben und Maßstäbe für die Anwendung der "3-plus-2-Regelung" aufstelle.
In einem ergänzenden Antrag forderten die Grünen zusätzlich die Rücknahme dieses Schreibens.
Die Freien Wähler nennen in einem eigenen Antrag in Anbetracht der hohen Anzahl an Beschwerden auch die Berichterstattung des Staatsministeriums bzgl. Probleme bei der Umsetzung als notwendige Maßnahme.
Als Grund für die Ablehnung gab die CSU an, eine Lockerung der Regelungen entspreche einer Möglichkeit für Ausländerinnen und Ausländer ohne langfristige Bleibeperspektive, die Aufenthaltsbeendigung zu vermeiden. Man habe bereits genug damit zu tun, Ausländerinnen und Ausländer mit permanenter Bleibeberechtigung effektiv in die Betriebe zu integrieren; die eingeführten Restriktionen seien außerdem durchaus in Übereinstimmung mit der Bundesgesetzgebung.