Nationaler Ausstieg aus der Glyphosat-Anwendung

Der Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN-Fraktion forderte die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für ein nationales Verbot von glyphosathaltigen Pestiziden einzusetzen. Alle Oppositionsfraktionen stimmten dem Antrag zu, er wurde mit den Stimmen der Regierungsfraktion CSU abgelehnt.

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Dafür gestimmt
58
Dagegen gestimmt
85
Enthalten
4
Nicht beteiligt
33
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.

Der Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN-Fraktion forderte die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für ein nationales Verbot von glyphosathaltigen Pestiziden einzusetzen. Das hoch wirksame, aber nicht-selektive Schädlingsbekämpfungsmittel wird für den Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft und der damit einhergehenden Gefährdung sensibler Ökosysteme verantwortlich gemacht. Darüber hinaus wird Glyphosat für den Menschen als wahrscheinlich krebserzeugend bewertet. Obwohl sich die EU-Mitgliedsstaaten am 27. November 2017 im Berufungsausschuss für eine Verlängerung der Zulassung des Herbizids Glyphosat entschlossen haben, steht es weiterhin jedem Mitgliedsstaat frei, nationale Verbote zu erlassen. Wie das Julius-Kühn-Institut bestätigt, bestehen agrarökologisch vorteilhafte Alternativen für den Ackerbau. Bevor die gravierenden Wissenslücken über Glyphosat in der Lebensmittelkette nicht geschlossen sind, müsse das Vorsorgeprinzip umweltschützendes staatliches Handeln gebieten.

Der Abgeordnete Horst Arnold (SPD) unterstützte die Bedenken der GRÜNEN-Fraktion hinsichtlich der unbekannten Folgen der Ausbringung glyphosathaltiger Herbizide für Mensch und Umwelt. Die Zustimmung des Bundeslandwirtschaftsministers Christian Schmidt (CSU) im Europäischen Ministerrat für Landwirtschaft in der Glyphosat-Frage wurde unter verschiedenen Gesichtspunkten kritisiert. Zunächst entspräche die Zustimmung nicht dem Willen der Wählerinnen und Wähler und der Verbraucherschutz würde mit Füßen getreten. Weiterhin habe Schmidt seine Entscheidung in eklatantem Widerspruch zum Bundesministerium für Umwelt und der verantwortlichen Ministerin getroffen. Hierbei handele es sich um einen klaren Bruch der Geschäftsordnung der Bundesregierung, da gegensätzliche Positionen im Kabinett zur Enthaltung bei Abstimmungen auf europäischer Ebene zu führen hätten.

Gisela Sengl von der GRÜNEN-Fraktion zeigte sich über die Zustimmung des Bundeslandwirtschaftsministers Schmidt (CSU) zu Glyphosat überrascht und verärgert. Obwohl Forschung und Wissenschaft vor Totalherbiziden wie Glyphosat warnten, verfolge die CSU eine rückwärtsgewandte Politik die den Interessen internationaler Konzerne nutze, die Interessen der Bürgerinnen und Bürger aber vernachlässige. Dabei würde ohne jeden Plan und ohne Absprache mit wichtigen Partnern wie Frankreich vorgegangen.

Nikolaus Kraus von den Freien Wählern machte auf die große Zahl von Dringlichkeitsanträgen zum Thema Glyphosat aufmerksam und sieht die Politik in der Pflicht, eine zukunftsweisende Entscheidung zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger zu treffen. Im Sinne der Vorsorgepflicht treten die Freien Wähler für ein Verbot von Glyphosat ein. Die konventionelle Landwirtschaft sei keinesfalls grundsätzlich zu diskreditieren, allerdings fänden sich noch heute Rückstände seit Jahrzehnten verbotener Pestizide im Boden. Bei Glyphosat handele es sich um einen vergleichbaren Fall. Grundsätzlich auf alle Pestizide zu verzichten, sei aber der falsche Weg.

Die Abgeordnete Angelika Schorer (CSU) sah den Bayerischen Landtag nicht in der Verantwortung, das Abstimmungsverhalten des Bundeslandwirtschaftsministers zu bewerten. Sie weist auf die große Zahl an Studien hin, die Herbizide auf Glyphosat-Basis untersucht hätten. Auf dieser Grundlage sei die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu dem Urteil gekommen, dass bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine Gefahr durch Glyphosat besteht. Weiterhin seien die Landwirtschaftsorganisation FAO und die Gesundheitsorganisation WHO mit dem Thema befasst gewesen. Trotz weiterer Bedenken sei die Europäische Chemikalienagentur ECHA zur Prüfung weiterer Studien herangezogen worden. Der Ausschuss der ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten habe daraufhin am 15. März 2017 deutlich gemacht, dass Glyphosat nicht als krebserregend einzustufen sei. Folglich kam es am 24. Oktober 2017 zu einem Entschließungstext, über den auch mit Stimmen der GRÜNEN und der SPD im Europäischen Parlament mehrheitlich positiv abgestimmt worden sei. Die CSU setze sich daher für den verantwortungsbewussten und in Zukunft optimierten Einsatz von Glyphosat ein.