Rechtsberatung für Asyl- und Schutzsuchende verbessern

Anfang Juni wurde im bayerischen Landtag der Antrag der Grünen-Fraktion behandelt. In Diesem wird gefordert, dass Geflüchteten eine bessere Rechtsberatung und -vertretung gewährleistet wird. Das Plenum ist der Empfehlung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen gefolgt und hat den Antrag abgelehnt. Die Opposition, bestehend aus den Freien Wählern, den Grünen und der SPD, haben für den Antrag gestimmt, die CSU hat diesen jedoch aber mit der benötigenden Mehrheit abgelehnt.

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Dafür gestimmt
35
Dagegen gestimmt
68
Enthalten
0
Nicht beteiligt
77
Abstimmungsverhalten von insgesamt 180 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionStimmkreisStimmverhalten
Portrait von Georg WinterGeorg WinterCSU704 - Augsburg-Land, Dillingen Dagegen gestimmt
Portrait von Peter WinterPeter WinterCSU601 - Aschaffenburg-Ost Dagegen gestimmt
Portrait von Mechthilde WittmannMechthilde WittmannCSU104 - München-Milbertshofen Dagegen gestimmt
Portrait von Herbert WoerleinHerbert WoerleinSPD705 - Augsburg-Land-Süd Dafür gestimmt
Portrait von Isabell ZachariasIsabell ZachariasSPD108 - München-Schwabing Nicht beteiligt
Portrait von Josef ZellmeierJosef ZellmeierCSU209 - Straubing Dagegen gestimmt
Portrait von Benno ZiererBenno ZiererFREIE WÄHLER116 - Freising Dafür gestimmt

Die Grünen-Fraktion bemängelt in ihrem Antrag vor allem, dass Menschen in Abschiebehaft keinen ausreichenden Rechtsbeistand haben. Die derzeitige Praxis, die Beratungs- und Prozesskostenhilfe, greife hier nicht ausreichend. Diese würde nur bei überwiegenden Aussicht auf Erfolg gewährt werden. Noch dazu wären die Verfahren sehr komplex und langwierig, so dass Anwälte bereits die Arbeit aufnehmen müssten, ohne dass die Bezahlung abschließend geklärt ist. Nach Ansicht der Grünen werden EU-Richtlinien für die Rechtsberatung für Asylsuchende und Abschiebehäftlinge nur schleppend umgesetzt.
Die bayerische Staatsregierung soll nun darlegen, welche Maßnahmen sie ergreift, um diese EU-Richtlinien besser oder überhaupt umzusetzen.

Der Antrag wurde im Vorfeld im Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen behandelt und es wurde eine Ablehnung empfohlen.
Der Landtag hat am 6. Juni darüber abgestimmt. Das Plenum ist dem Beschluss des Ausschusses gefolgt und hat den Antrag mit 35 zu 68 Stimmen abgelehnt.
Eine Aussprache fand nicht statt.