Name | Fraktion Absteigend sortieren | Stimmkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Joachim Herrmann | CSU | 508 - Erlangen-Stadt | Nicht beteiligt | |
Ilse Aigner | CSU | 120 - Miesbach | Nicht beteiligt | |
Erwin Huber | CSU | 202 - Dingolfing | Nicht beteiligt | |
Winfried Bausback | CSU | 602 - Aschaffenburg-West | Nicht beteiligt | |
Gerhard Eck | CSU | 608 - Schweinfurt | Dagegen gestimmt | |
Ludwig von und zu Lerchenfeld | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Alexander Flierl | CSU | 306 - Schwandorf | Dagegen gestimmt | |
Harald Schwartz | CSU | 301 - Amberg-Sulzbach | Dagegen gestimmt | |
Ludwig Spaenle | CSU | 108 - München-Schwabing | Nicht beteiligt | |
Klaus Stöttner | CSU | 126 - Rosenheim-Ost | Nicht beteiligt | |
Walter Taubeneder | CSU | 206 - Passau-West | Dagegen gestimmt | |
Ernst Weidenbusch | CSU | 122 - München-Land Nord | Nicht beteiligt | |
Peter Winter | CSU | 601 - Aschaffenburg-Ost | Dagegen gestimmt | |
Hans Ritt | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Marcel Huber | CSU | 121 - Mühldorf a. Inn | Nicht beteiligt | |
Eric Beißwenger | CSU | Nicht beteiligt | ||
Michaela Kaniber | CSU | 111 - Berchtesgadener Land | Dagegen gestimmt | |
Helmut Brunner | CSU | 207 - Regen, Freyung-Grafenau | Nicht beteiligt | |
Ute Eiling-Hütig | CSU | 128 - Starnberg | Dagegen gestimmt | |
Andreas Lorenz | CSU | 103 - München-Giesing | Dagegen gestimmt | |
Karl Freller | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Thomas Goppel | CSU | Dagegen gestimmt | ||
Franz Josef Pschierer | CSU | 708 - Kaufbeuren | Nicht beteiligt | |
Martin Schöffel | CSU | 408 - Wunsiedel, Kulmbach | Dagegen gestimmt | |
Horst Seehofer | CSU | 124 - Neuburg-Schrobenhausen | Nicht beteiligt |
Der Gesetzentwurf wurde von der Grünen-Fraktion eingebracht, um das bayerische Wahlrecht an die UN-Menschenrechtskonvention anzupassen. Bisher sind Personen, die aufgrund einer psychischen Behinderung in Vollzeit betreut werden, von den Wahlen auf kommunaler und Landesebene ausgeschlossen. Der Gesetzentwurf forderte ein generelles Wahlrecht für Menschen mit Vollzeitbetreuung, das nur im Einzelfall mit richterlichem Beschluss entzogen werden kann.
Kerstin Celina (GRÜNE) betonte, dass aktuell 19.700 Menschen aufgrund der zur Debatte stehenden Regelung vom Wahlrecht ausgeschlossen seien. Dies sei bundesweit ein vergleichsweise hoher Anteil der Bevölkerung, weshalb in Bayern besonderer Handlungsbedarf bestehe. In Zusammenhang damit erinnerte sie auch an die bevorstehenden Landtags- und Bezirkstagswahlen.
Ilona Deckwerth (SPD) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion zum Gesetzentwurf an. Sie argumentierte, dass es eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein solle, dass nicht pauschal eine ganze Gruppe ausgeschlossen wird, sondern im Gegenteil ein richterlicher Beschluss vorliegen müsse, um einer einzelnen Person das Wahlrecht zu entziehen. Dem schloss sich auch Florian Streibl (Freie Wähler) an. Er bemerkte, dass keine pauschalen Aussagen darüber gemacht werden könnten, ob Personen in Vollzeitbetreuung zum Wählen befähigt seien und wies auf seine eigene Erfahrung als Anwalt diesbezüglich hin.
Auch die CSU-Politikerin Petra Guttenberger bekräftigte die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesänderung, kritisierte den Gesetzentwurf jedoch als zu vorschnell. Sie wolle Entwicklungen auf der Bundesebene abwarten, da eine entsprechende Änderung zur Zeit diskutiert werde. Guttenberger verwies außerdem auf ein Urteil des Deutschen Instituts für Menschenrechte, das die aktuelle Praxis in Bayern für mit der UN-Konvention konform betitele. Auf diese Aussage erwiderte Kerstin Celina, dass Bayerns Wahlrecht nicht am unteren Rand des Zulässigen agieren, sondern möglichst inklusiv sein solle.
Mit den Gegenstimmen der CSU-Fraktion wurde der durch die Grünen, SPD und Freien Wähler unterstützte Gesetzentwurf abgelehnt.