Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Edmund Geisen | FDP | Dagegen gestimmt | ||
Wolfgang Gerhardt | FDP | 177 - Hochtaunus | Dagegen gestimmt | |
Martin Gerster | SPD | 293 - Biberach | Dafür gestimmt | |
Eberhard Gienger | CDU/CSU | 267 - Neckar-Zaber | Dafür gestimmt | |
Iris Gleicke | SPD | 198 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen | Dafür gestimmt | |
Michael Glos | CDU/CSU | 251 - Schweinfurt | Dafür gestimmt | |
Günter Gloser | SPD | 245 - Nürnberg-Nord | Dafür gestimmt | |
Ralf Göbel | CDU/CSU | 213 - Südpfalz | Dafür gestimmt | |
Reinhard Göhner | CDU/CSU | 134 - Herford - Minden Lübbecke II | Dafür gestimmt | |
Hans-Michael Goldmann | FDP | 26 - Unterems | Dagegen gestimmt | |
Diana Golze | DIE LINKE | 60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I | Dagegen gestimmt | |
Josef Göppel | CDU/CSU | 242 - Ansbach | Dafür gestimmt | |
Katrin Göring-Eckardt | DIE GRÜNEN | 194 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II | Dagegen gestimmt | |
Peter Götz | CDU/CSU | 274 - Rastatt | Dafür gestimmt | |
Wolfgang Götzer | CDU/CSU | 229 - Landshut | Dafür gestimmt | |
Renate Gradistanac | SPD | 281 - Calw | Nicht beteiligt | |
Angelika Graf | SPD | 224 - Rosenheim | Dafür gestimmt | |
Carl-Eduard Graf von Bismarck | CDU/CSU | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Nicht beteiligt | |
Ute Granold | CDU/CSU | 207 - Mainz | Dafür gestimmt | |
Dieter Grasedieck | SPD | 126 - Bottrop - Recklinghausen III | Dafür gestimmt | |
Monika Griefahn | SPD | 36 - Soltau-Fallingbostel - Winsen L. | Nicht beteiligt | |
Kerstin Griese | SPD | 106 - Mettmann II | Dafür gestimmt | |
Reinhard Grindel | CDU/CSU | 35 - Rotenburg - Verden | Dafür gestimmt | |
Hermann Gröhe | CDU/CSU | 109 - Neuss I | Dafür gestimmt | |
Gabriele Groneberg | SPD | 33 - Cloppenburg - Vechta | Nicht beteiligt |
Im Rahmen der Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer "einheitlichen Grundsicherung für Arbeitssuchende" war es zu einem Anstieg von Antragstellern - und damit auch der Kosten - gekommen. Durch das "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" soll eine Gesamtentlastung der öffentlichen Haushalte erreicht werden. Der Gesetzesentwurf sieht für das Jahr 2006 Minderausgaben in Höhe von 500 Mio. Euro (2007/2008: je 1,48 Mrd. Euro) vor.
Das Gesetz zur Fortentwicklung der Hartz IV-Reform enthält u.a. Maßnahmen hinsichtlich einer verbesserten Eingliederung in den Arbeitsmarkt, einer Optimierung des Leistungsrechts, einer Verbesserung der Verwaltungspraxis, der Vermeidung von Leistungsmissbrauch.
Nach dem verabschiedeten Gesetz können Zahlungen komplett gestrichen werden, wenn Bezieher von Arbeitslosengeld II dreimal einen angebotenen Job ablehnen. Ferner sollen Außendienste eingeführt werden, die möglichen Leistungsmissbrauch aufdecken. Außerdem sollen Personen, die länger als ein Jahr zusammenwohnen, künftig als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden. Um ohne Abstriche Leistungen zu bekommen, müsste ein Langzeitarbeitsloser dann nachweisen, dass er mit seinen Mitbewohnern keine auf Dauer angelegte Gemeinschaft bildet (Beweislastumkehr).
Im Vorfeld der Schlussabstimmung im Bundestag hatte die Koalitionsmehrheit im Ausschuss für Arbeit und Soziales Verschärfungen des Hartz IV-Gesetzes beschlossen, die über die ursprünglichen Pläne hinausgingen. Die im Gesetzentwurf unter anderem vorgesehenen Streichungen beziehen sich nicht nur auf die Regelleistung, sondern auch auf die Zahlungen für Unterkunft und Heizung.
Eine genauere Übersicht über die wichtigsten Inhalte des Fortentwicklungsgesetzes finden Sie in einem PDF-Dokument des Ministeriums für Arbeit und Soziales.
Die Kritik gegen Hartz IV ist vielschichtig. Kritisiert wird u.a., dass als Folge der Hartz-Gesetze das allgemeine Gefühl der sozialen Benachteiligung und ein Gefühl der Verunsicherung verstärkt würde. Der bei längerer Arbeitslosigkeit drohende Verlust des Lebensstandards wird als ungerecht empfunden. Arbeitslosigkeit sei i.d.R. nicht auf den Unwillen der Arbeitslosen zurückzuführen sondern vor allem ein Vermittlungsproblem aufgrund fehlender offenen bzw. geeigneter Stellen. Konkret wurde an dem Fortentwicklungsgesetz kritisiert, dass von einer hundertprozentigen Leistungskürzung auch an der Pflichtverletzung unbeteiligte Partner und Kinder betroffen wären.
Kritik wird aber auch dahingehend geäußert, dass die Hartz-Gesetze nicht weit genug gingen. Außerdem seien die Kosten massiv unterschätzt worden, wodurch Maßnahmen wie das "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" erst nötig wurden. Dies sei ein weiteres Kurieren am Symptom.