Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Peter DanckertPeter DanckertSPD62 - Dahme-Spreewald - Teltow-Fläming III - Oberspreewald-Lausitz I Dagegen gestimmt
Portrait von Sevim DağdelenSevim DağdelenDIE LINKE115 - Krefeld II - Wesel II Dagegen gestimmt
Portrait von Gitta ConnemannGitta ConnemannCDU/CSU26 - Unterems Dafür gestimmt
Portrait von Roland ClausRoland ClausDIE LINKE74 - Burgenland Nicht beteiligt
Portrait von Marion Caspers-MerkMarion Caspers-MerkSPD283 - Lörrach-Müllheim Dafür gestimmt
Portrait von Christian CarstensenChristian CarstensenSPD22 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Cajus CaesarCajus CaesarCDU/CSU136 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Michael BürschMichael BürschSPD6 - Plön - Neumünster Dagegen gestimmt
Portrait von Martin BurkertMartin BurkertSPD246 - Nürnberg-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Ernst BurgbacherErnst BurgbacherFDP286 - Rottweil-Tuttlingen Dafür gestimmt
Portrait von Ulla BurchardtUlla BurchardtSPD144 - Dortmund II Dagegen gestimmt
Portrait von Martina BungeMartina BungeDIE LINKE12 - Wismar - Nordwestmecklenburg - Parchim Dagegen gestimmt
Portrait von Marco BülowMarco BülowSPD143 - Dortmund I Dagegen gestimmt
Portrait von Edelgard BulmahnEdelgard BulmahnSPD42 - Stadt Hannover II Dagegen gestimmt
Portrait von Eva Bulling-SchröterEva Bulling-SchröterDIE LINKE218 - Ingolstadt Dagegen gestimmt
Portrait von Georg BrunnhuberGeorg BrunnhuberCDU/CSU271 - Aalen-Heidenheim Dafür gestimmt
Portrait von Angelika BrunkhorstAngelika BrunkhorstFDP29 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Monika BrüningMonika BrüningCDU/CSU43 - Hannover - Land I Dafür gestimmt
Portrait von Rainer BrüderleRainer BrüderleFDP207 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Ralf BrauksiepeRalf BrauksiepeCDU/CSU140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Willi BraseWilli BraseSPD149 - Siegen - Wittgenstein Dagegen gestimmt
Portrait von Helmut BrandtHelmut BrandtCDU/CSU89 - Kreis Aachen Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BrandnerKlaus BrandnerSPD132 - Gütersloh Dagegen gestimmt
Portrait von Michael BrandMichael BrandCDU/CSU176 - Fulda Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BrähmigKlaus BrähmigCDU/CSU159 - Sächsische Schweiz - Weißeritzkreis Dafür gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut