Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Hermann Otto SolmsHermann Otto SolmsFDP175 - Gießen Dafür gestimmt
Portrait von Petra SittePetra SitteDIE LINKE73 - Halle Dagegen gestimmt
Portrait von Johannes SinghammerJohannes SinghammerCDU/CSU219 - München-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Thomas SilberhornThomas SilberhornCDU/CSU237 - Bamberg Dafür gestimmt
Portrait von Bernd SiebertBernd SiebertCDU/CSU172 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Portrait von Ilja SeifertIlja SeifertDIE LINKE157 - Löbau-Zittau - Görlitz - Niesky Dagegen gestimmt
Portrait von Marion SeibMarion SeibCDU/CSU Nicht beteiligt
Portrait von Kurt SegnerKurt SegnerCDU/CSU277 - Odenwald-Tauber Dafür gestimmt
Portrait von Wilhelm Josef SebastianWilhelm Josef SebastianCDU/CSU200 - Ahrweiler Dafür gestimmt
Portrait von Rita Schwarzelühr-SutterRita Schwarzelühr-SutterSPD289 - Waldshut Dafür gestimmt
Portrait von Rolf SchwanitzRolf SchwanitzSPD168 - Vogtland - Plauen Dafür gestimmt
Portrait von Martin SchwanholzMartin SchwanholzSPD39 - Stadt Osnabrück Dagegen gestimmt
Portrait von Angelica Schwall-DürenAngelica Schwall-DürenSPD128 - Coesfeld - Steinfurt II Dagegen gestimmt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD122 - Recklinghausen I Dagegen gestimmt
Portrait von Marina SchusterMarina SchusterFDP247 - Roth Dagegen gestimmt
Portrait von Ewald SchurerEwald SchurerSPD215 - Erding - Ebersberg Dagegen gestimmt
Portrait von Uwe SchummerUwe SchummerCDU/CSU112 - Viersen Dafür gestimmt
Portrait von Swen SchulzSwen SchulzSPD79 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Reinhard SchultzReinhard SchultzSPD131 - Warendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Bernhard Schulte-DrüggelteBernhard Schulte-DrüggelteCDU/CSU147 - Soest Dafür gestimmt
Portrait von Herbert SchuiHerbert SchuiDIE LINKE36 - Soltau-Fallingbostel - Winsen L. Dagegen gestimmt
Portrait von Ole SchröderOle SchröderCDU/CSU7 - Pinneberg Dafür gestimmt
Portrait von Kristina SchröderKristina SchröderCDU/CSU180 - Wiesbaden Dafür gestimmt
Portrait von Ottmar SchreinerOttmar SchreinerSPD297 - Saarlouis Dagegen gestimmt
Portrait von Olaf ScholzOlaf ScholzSPD20 - Hamburg-Altona Nicht beteiligt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut