Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Karl SchiewerlingKarl SchiewerlingCDU/CSU128 - Coesfeld - Steinfurt II Dafür gestimmt
Portrait von Reinhold HemkerReinhold HemkerSPD129 - Steinfurt III Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph SträsserChristoph SträsserSPD130 - Münster Dagegen gestimmt
Portrait von Daniel BahrDaniel BahrFDP130 - Münster Nicht beteiligt
Portrait von Winfried NachtweiWinfried NachtweiDIE GRÜNEN130 - Münster Dagegen gestimmt
Portrait von Ruprecht PolenzRuprecht PolenzCDU/CSU130 - Münster Dafür gestimmt
Portrait von Reinhard SchultzReinhard SchultzSPD131 - Warendorf Dagegen gestimmt
Portrait von Hubert DeittertHubert DeittertCDU/CSU132 - Gütersloh Dafür gestimmt
Portrait von Klaus BrandnerKlaus BrandnerSPD132 - Gütersloh Dagegen gestimmt
Portrait von Lena StrothmannLena StrothmannCDU/CSU133 - Bielefeld Nicht beteiligt
Portrait von Britta HaßelmannBritta HaßelmannDIE GRÜNEN133 - Bielefeld Dagegen gestimmt
Portrait von Inge HögerInge HögerDIE LINKE134 - Herford - Minden Lübbecke II Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang SpanierWolfgang SpanierSPD134 - Herford - Minden Lübbecke II Dagegen gestimmt
Portrait von Frank SchäfflerFrank SchäfflerFDP134 - Herford - Minden Lübbecke II Nicht beteiligt
Portrait von Steffen KampeterSteffen KampeterCDU/CSU135 - Minden - Lübbecke I Dafür gestimmt
Portrait von Lothar IbrüggerLothar IbrüggerSPD135 - Minden - Lübbecke I Nicht beteiligt
Portrait von Gudrun KoppGudrun KoppFDP136 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Dirk BeckerDirk BeckerSPD136 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Cajus CaesarCajus CaesarCDU/CSU136 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen HerrmannJürgen HerrmannCDU/CSU137 - Höxter - Lippe II Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard WächterGerhard WächterCDU/CSU138 - Paderborn Dafür gestimmt
Portrait von Ute BergUte BergSPD138 - Paderborn Dagegen gestimmt
Portrait von René RöspelRené RöspelSPD139 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Christel HummeChristel HummeSPD140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dagegen gestimmt
Portrait von Irmingard Schewe-GerigkIrmingard Schewe-GerigkDIE GRÜNEN140 - Ennepe-Ruhr-Kreis II Dagegen gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut