Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Siegmund EhrmannSiegmund EhrmannSPD115 - Krefeld II - Wesel II Dafür gestimmt
Portrait von Christoph SträsserChristoph SträsserSPD130 - Münster Dagegen gestimmt
Portrait von Martin DörmannMartin DörmannSPD94 - Köln I Dagegen gestimmt
Portrait von Nicolette KresslNicolette KresslSPD274 - Rastatt Dagegen gestimmt
Portrait von Klaas HübnerKlaas HübnerSPD72 - Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Peter BartelsHans-Peter BartelsSPD5 - Kiel Dagegen gestimmt
Portrait von Walter RiesterWalter RiesterSPD264 - Göppingen Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan HilsbergStephan HilsbergSPD65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dafür gestimmt
Portrait von Gunter WeißgerberGunter WeißgerberSPD154 - Leipzig II Dagegen gestimmt
Portrait von Margrit SpielmannMargrit SpielmannSPD60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Joachim HackerHans-Joachim HackerSPD13 - Schwerin - Ludwigslust Dagegen gestimmt
Portrait von Rainer ArnoldRainer ArnoldSPD263 - Nürtingen Dagegen gestimmt
Portrait von Renate SchmidtRenate SchmidtSPD243 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Christine LambrechtChristine LambrechtSPD189 - Bergstraße Dagegen gestimmt
Portrait von Gabriele FrechenGabriele FrechenSPD92 - Erftkreis I Dagegen gestimmt
Portrait von Martin SchwanholzMartin SchwanholzSPD39 - Stadt Osnabrück Dagegen gestimmt
Portrait von Rüdiger VeitRüdiger VeitSPD175 - Gießen Dagegen gestimmt
Portrait von Willi BraseWilli BraseSPD149 - Siegen - Wittgenstein Dagegen gestimmt
Portrait von Barbara HendricksBarbara HendricksSPD113 - Kleve Nicht beteiligt
Portrait von Gert WeisskirchenGert WeisskirchenSPD278 - Rhein-Neckar Dafür gestimmt
Portrait von Sascha RaabeSascha RaabeSPD181 - Hanau Dagegen gestimmt
Portrait von Gerhard BotzGerhard BotzSPD197 - Sonneberg - Saalfeld-Rudolstadt - Saale-Orla-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Annette FaßeAnnette FaßeSPD30 - Cuxhaven - Osterholz Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk BeckerDirk BeckerSPD136 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Eike HovermannEike HovermannSPD147 - Soest Dagegen gestimmt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut