Beratungspflicht bei Spätabtreibungen

Der Bundestag hat eine striktere Regelung bei Abtreibungen nach der zwölften Schwangerschaftswoche beschlossen. U.a. wurde die Bedenkzeit für Schwangere vor einer Spätabtreibung auf drei Tage festgelegt. Bei SPD, FDP, Grünen und CSU gab es sowohl Ja- als auch Nein-Stimmen.

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Dafür gestimmt
325
Dagegen gestimmt
234
Enthalten
0
Nicht beteiligt
52
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Bernd ScheelenBernd ScheelenSPD111 - Krefeld I - Neuss II Nicht beteiligt
Portrait von Nina HauerNina HauerSPD178 - Wetterau Dagegen gestimmt
Portrait von Petra HeßPetra HeßSPD193 - Gotha - Ilm-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Katja MastKatja MastSPD280 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Rolf HempelmannRolf HempelmannSPD120 - Essen II Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph SträsserChristoph SträsserSPD130 - Münster Dagegen gestimmt
Portrait von Martin DörmannMartin DörmannSPD94 - Köln I Dagegen gestimmt
Portrait von Stephan HilsbergStephan HilsbergSPD65 - Elbe-Elster - Oberspreewald-Lausitz II Dafür gestimmt
Portrait von Uwe KüsterUwe KüsterSPD69 - Magdeburg Dagegen gestimmt
Portrait von Petra ErnstbergerPetra ErnstbergerSPD240 - Hof Dagegen gestimmt
Portrait von Alfred HartenbachAlfred HartenbachSPD169 - Waldeck Dagegen gestimmt
Portrait von Ute KumpfUte KumpfSPD260 - Stuttgart II Dagegen gestimmt
Portrait von Hilde MattheisHilde MattheisSPD292 - Ulm Dagegen gestimmt
Portrait von Petra MerkelPetra MerkelSPD81 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dagegen gestimmt
Portrait von Christian CarstensenChristian CarstensenSPD22 - Hamburg-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Gerd Friedrich BollmannGerd Friedrich BollmannSPD142 - Herne - Bochum II Dagegen gestimmt
Portrait von Detlef DzembritzkiDetlef DzembritzkiSPD78 - Berlin-Reinickendorf Dafür gestimmt
Portrait von Walter KolbowWalter KolbowSPD252 - Würzburg Dagegen gestimmt
Gabriele Hiller-OhmGabriele Hiller-OhmSPD11 - Lübeck Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrich KasparickUlrich KasparickSPD70 - Börde Dafür gestimmt
Portrait von Anton SchaafAnton SchaafSPD119 - Mülheim - Essen I Dagegen gestimmt
Portrait von Henry NitzscheHenry Nitzschefraktionslos156 - Kamenz - Hoyerswerda - Großenhain Nicht beteiligt
Portrait von Gert WinkelmeierGert Winkelmeierfraktionslos199 - Neuwied Dagegen gestimmt
Portrait von Markus LöningMarkus LöningFDP80 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Nicht beteiligt
Portrait von Frank SchäfflerFrank SchäfflerFDP134 - Herford - Minden Lübbecke II Nicht beteiligt

Das verabschiedete "Gesetz zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes" sieht eine verpflichtende ärztliche Beratung vor, welche den Eltern, aber insbesondere den Schwangeren Unterstützung und Hilfestellung bieten soll. Bei einer Behinderung des Ungeborenen ist der Arzt dazu verpflichtet, der Schwangeren in eine ergebnisoffene, psychosoziale Beratung zu vermitteln. Die Frau kann dies auch ablehnen. Zwischen der erweiterten Beratung und einem medizinischen Eingriff müssen zukünftig mindestens drei Tage Bedenkzeit liegen. Falls ein Arzt gegen die Beratungspflicht verstößt, wird ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig. Die Frist gilt jedoch nicht, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Durch die verpflichtende Beratung soll vor allem das Leben des ungeborenen Kindes geschützt und eine vorschnelle Entscheidung der Mutter verhindert werden.

Bisher gab es keine verpflichtende Beratung für Frauen, die sich für eine Spätabtreibung nach der zwölften Schwangerschaftswoche entschieden.

Die Befürworter eines Gegenentwurfs, der u.a. von den Abgeordneten Humme (SPD) und Schewe-Gerigk (Grüne) (BT-Drs. 16/12664/pdf) eingebracht worden war, wollten lediglich den Rechtsanspruch Schwangerer auf frühe Beratung festschreiben, jedoch keine feste Bedenkzeit und auch keine Bußgelder für Ärzte. Die Linkspartei sprach sich gegen beide Entwürfe aus, da diese ein Angriff auf das Selbstbestimmungsrecht der Frauen seien.

Weiterführende Links: Das Gesetz zur Änderung des Schwangerschutzkonfliktgesetzes im Wortlaut