Erbschaftssteuerreform

Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag eine Reform der Erbschaftssteuer beschlossen. Begünstigt wird die sog. "Kernfamilie", entferntere Verwandte können als Verlierer angesehen werden.

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Dafür gestimmt
383
Dagegen gestimmt
168
Enthalten
3
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Antje TillmannAntje TillmannCDU/CSU194 - Erfurt - Weimar - Weimarer Land II Dafür gestimmt
Portrait von Florian ToncarFlorian ToncarFDP261 - Böblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Jürgen TrittinJürgen TrittinDIE GRÜNEN53 - Göttingen Dagegen gestimmt
Dr. Axel TroostAxel TroostDIE LINKE54 - Bremen I Dagegen gestimmt
Portrait von Hans-Peter UhlHans-Peter UhlCDU/CSU222 - München West/Mitte Dafür gestimmt
Foto von Alexander UlrichAlexander UlrichDIE LINKE211 - Kaiserslautern Dagegen gestimmt
Portrait von Arnold VaatzArnold VaatzCDU/CSU161 - Dresden II - Meißen I Dafür gestimmt
Portrait von Jörg van EssenJörg van EssenFDP146 - Hamm - Unna II Dagegen gestimmt
Portrait von Rüdiger VeitRüdiger VeitSPD175 - Gießen Dafür gestimmt
Portrait von Simone ViolkaSimone ViolkaSPD165 - Chemnitzer Land - Stollberg Dafür gestimmt
Portrait von Volkmar VogelVolkmar VogelCDU/CSU196 - Greiz - Altenburger Land Dafür gestimmt
Portrait von Jörg VogelsängerJörg VogelsängerSPD63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree Dafür gestimmt
Portrait von Daniel VolkDaniel VolkFDP219 - München-Nord Dagegen gestimmt
Portrait von Marlies VolkmerMarlies VolkmerSPD160 - Dresden I Dafür gestimmt
Portrait von Eckart von KlaedenEckart von KlaedenCDU/CSU48 - Hildesheim Dafür gestimmt
Portrait von Christian von StettenChristian von StettenCDU/CSU269 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe Dagegen gestimmt
Portrait von Karl Theodor von und zu GuttenbergKarl Theodor von und zu GuttenbergCDU/CSU241 - Kulmbach Dafür gestimmt
Portrait von Andrea VoßhoffAndrea VoßhoffCDU/CSU60 - Brandenburg a. d.Havel - Potsdam-Mittelmark I - Havelland III - Teltow-Fläming I Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard WächterGerhard WächterCDU/CSU138 - Paderborn Dagegen gestimmt
Portrait von Christoph WaitzChristoph WaitzFDP155 - Leipziger Land - Muldentalkreis Dagegen gestimmt
Marco WanderwitzCDU/CSU165 - Chemnitzer Land - Stollberg Dafür gestimmt
Portrait von Hedi WegenerHedi WegenerSPD37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dafür gestimmt
Portrait von Kai WegnerKai WegnerCDU/CSU79 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Dafür gestimmt
Portrait von Andreas WeigelAndreas WeigelSPD167 - Zwickauer Land - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Marcus WeinbergMarcus WeinbergCDU/CSU20 - Hamburg-Altona Dafür gestimmt

Die Reform der Erbschaftssteuer war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, wonach die derzeitige Besteuerung von Erbschaften verfassungswidrig sei. Bisher gilt für Immobilienvermögen eine sehr uneinheitliche Erbschaftsteuer, die oft deutlich niedriger ausfällt als für Bargeld oder Wertpapiere. Kernpunkte der Erbschaftssteuerreform sind:

Begünstigung der Kernfamilie: Keine Erbschaftssteuer fällt an, wenn eine Witwe, ein Witwer oder die Kinder ein vererbtes Haus oder eine Wohnung mindestens 10 Jahre lang selbst nutzen, unabhängig von der Größe der Immobilie. In diesem Zeitraum darf es zu keiner Vermietung, keiner Verpachtung, keinem Verkauf und keiner Nutzung des vererbten Wohneigentums als Zweitwohnsitz kommen. Für Kinder gilt allerdings die Einschränkung, dass die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter sein darf. Zusätzlich gibt es einen Steuerfreibetrag für ererbtes sonstiges Vermögen. Dieser liegt für Ehegatten bei 500.000 Euro und für Kinder bei 400.000 Euro. Geschwister, Nichten und Neffen sind dagegen schlechter gestellt als die "Kernfamilie".

Firmenerben müssen zwischen zwei Optionen wählen, wobei diese Entscheidung bindend ist und nachträglich nicht revidiert werden kann.

Option 1: Firmenerben, die den vererbten Betrieb sieben Jahre fortführen, müssen nur noch 15 Prozent des Betriebsvermögens versteuern. Dies gilt jedoch unter der Voraussetzung, dass die Lohnsumme nach sieben Jahren nicht weniger als 650% der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Durch diese Regelungen sollen Mitarbeiterentlassungen verhindert werden. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens - das sind etwa freie Mittel und nicht vom Betrieb genutzte Grundstücke - am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 50% betragen.

Option 2: Firmenerben, die den vererbten Betrieb zehn Jahre fortführen, werden komplett von der Erbschaftssteuer befreit, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Lohnsumme nach 10 Jahren nicht weniger als 1000 % der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt beträgt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 10% betragen. Die Koalition hatte sich nach zweijähriger Diskussion auf diese Eckpunkte geeinigt, in die insbesondere Nachbesserungen der CSU zugunsten von Familienbetrieben und Wohnungserben eingeflossen waren. Auf Forderungen aus der Union, Geschwister, Neffen und Nichten mit höheren Freibeträgen auszustatten, konnte sich die Koalition nicht verständigen. Die SPD scheiterte damit, gleichgeschlechtliche eingetragene Paare beim Erbrecht wie Eheleute zu behandeln. Die Einnahmen durch die Erbschaftssteuer belaufen sich derzeit auf jährlich etwa vier Mrd. Euro, die den Ländern zugute kommen. Sollte neben dem Bundestag Anfang Dezember auch der Bundesrat zustimmen, kann das neue Gesetz zum 1.1.2009 in Kraft treten.

Die FDP spricht von einem "maroden Kompromiss" und bezeichnet die Erbschaftssteuerreform der Großen Koalition als "bürokratisch, mittelstands- und familienfeindlich." Die hohe Besteuerung von Geschwistern und nahen Verwandten müsse nachgebessert werden. Die Linke kritisiert u.a. die Möglichkeit selbst genutzten Immobilienbesitz und Betriebe steuerfrei zu erben. Dies sei "eine Maßnahme zur Erhaltung von Familiendynastien." Die Chance, die seit Jahren zunehmende Kluft zwischen Arm und Reich zu korrigieren, sei mit der Erbschaftssteuer weitgehend vertan worden. Aus Sicht der Grünen schützt die Erbschaftssteuerreform "Millionen schweres Vermögen vor einer angemessen Besteuerung." Zudem lasse der Kompromiss der Großen Koalition außer Acht, dass sich die Gesellschaft stark verändert habe, und dass im Alter immer häufiger Menschen zusammenleben, die nicht verheiratet sind.

Weiterführende Links:

Der Gesetzesentwurf von Union und SPD