Mindestarbeitsbedingungen

Künftig können Mindestlöhne auch in Branchen eingeführt werden, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten Tarifverträgen unterliegen. Mit den Stimmen der Koalition beschloss der Bundestag eine notwendige Änderung des "Mindestarbeitsbedingungengesetzes".

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Dafür gestimmt
396
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
50
Nicht beteiligt
56
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Sascha RaabeSascha RaabeSPD181 - Hanau Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchmidtFrank SchmidtSPD177 - Hochtaunus Dafür gestimmt
Portrait von Frank SchwabeFrank SchwabeSPD122 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Ute KumpfUte KumpfSPD260 - Stuttgart II Dafür gestimmt
Portrait von Petra HeßPetra HeßSPD193 - Gotha - Ilm-Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Katja MastKatja MastSPD280 - Pforzheim Dafür gestimmt
Portrait von Gunter WeißgerberGunter WeißgerberSPD154 - Leipzig II Dafür gestimmt
Portrait von Joachim StünkerJoachim StünkerSPD35 - Rotenburg - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich KrügerHans-Ulrich KrügerSPD114 - Wesel I Dafür gestimmt
Ulrike MertenSPD99 - Rhein - Sieg - Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Edelgard BulmahnEdelgard BulmahnSPD42 - Stadt Hannover II Dafür gestimmt

Bislang waren Mindestlöhne nur in Branchen möglich, in denen mindestens die Hälfte aller Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen. Um auch in Branchen mit geringerer Tarifbindung Mindestlöhne einführen zu können, hat der Bundestag "Mindestarbeitsbedingungengesetz" aus dem Jahr 1952 entsprechend angepasst. In dem Gesetz ist festgelegt, dass ein mit sieben Fachleuten besetzter ständiger Hauptausschuss prüft, ob in der jeweiligen Branche soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Ein Fachausschuss aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Branche legt daraufhin die Höhe des Mindestlohns fest. Allerdings kann die Bundesregierung auf Vorschlag des Arbeitsministers Mindestarbeitslöhne als Rechtsverordnung erlassen.

Weiterführende Links:

"Gesetz zur Änderung der Mindestarbeitsbedingungen" (pdf)