Mindestarbeitsbedingungen

Künftig können Mindestlöhne auch in Branchen eingeführt werden, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten Tarifverträgen unterliegen. Mit den Stimmen der Koalition beschloss der Bundestag eine notwendige Änderung des "Mindestarbeitsbedingungengesetzes".

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Dafür gestimmt
396
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
50
Nicht beteiligt
56
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Dagmar WöhrlDagmar WöhrlCDU/CSU245 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Hartfrid WolffHartfrid WolffFDP265 - Waiblingen Dagegen gestimmt
Portrait von Waltraud WolffWaltraud WolffSPD67 - Elbe - Havel - Gebiet Dafür gestimmt
Portrait von Heidemarie WrightHeidemarie WrightSPD250 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Jörn WunderlichJörn WunderlichDIE LINKE165 - Chemnitzer Land - Stollberg Dagegen gestimmt
Portrait von Uta ZapfUta ZapfSPD186 - Offenbach Dafür gestimmt
Portrait von Sabine ZimmermannSabine ZimmermannDIE LINKE167 - Zwickauer Land - Zwickau Dagegen gestimmt
Portrait von Wolfgang ZöllerWolfgang ZöllerCDU/CSU250 - Main-Spessart Dafür gestimmt
Portrait von Manfred ZöllmerManfred ZöllmerSPD103 - Wuppertal I Dafür gestimmt
Portrait von Willi ZylajewWilli ZylajewCDU/CSU92 - Erftkreis I Dafür gestimmt
Portrait von Brigitte ZypriesBrigitte ZypriesSPD187 - Darmstadt Nicht beteiligt

Bislang waren Mindestlöhne nur in Branchen möglich, in denen mindestens die Hälfte aller Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen. Um auch in Branchen mit geringerer Tarifbindung Mindestlöhne einführen zu können, hat der Bundestag "Mindestarbeitsbedingungengesetz" aus dem Jahr 1952 entsprechend angepasst. In dem Gesetz ist festgelegt, dass ein mit sieben Fachleuten besetzter ständiger Hauptausschuss prüft, ob in der jeweiligen Branche soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Ein Fachausschuss aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Branche legt daraufhin die Höhe des Mindestlohns fest. Allerdings kann die Bundesregierung auf Vorschlag des Arbeitsministers Mindestarbeitslöhne als Rechtsverordnung erlassen.

Weiterführende Links:

"Gesetz zur Änderung der Mindestarbeitsbedingungen" (pdf)