Mindestarbeitsbedingungen

Künftig können Mindestlöhne auch in Branchen eingeführt werden, in denen weniger als 50 Prozent der Beschäftigten Tarifverträgen unterliegen. Mit den Stimmen der Koalition beschloss der Bundestag eine notwendige Änderung des "Mindestarbeitsbedingungengesetzes".

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Dafür gestimmt
396
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
50
Nicht beteiligt
56
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Aufsteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Karl-Georg WellmannKarl-Georg WellmannCDU/CSU80 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Portrait von Ingo WellenreutherIngo WellenreutherCDU/CSU272 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Georg NüßleinGeorg NüßleinCDU/CSU256 - Neu-Ulm Dafür gestimmt
Portrait von Hermann KuesHermann KuesCDU/CSU32 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Werner KammerHans-Werner KammerCDU/CSU27 - Friesland - Wilhelmshaven Dafür gestimmt
Portrait von Kurt SegnerKurt SegnerCDU/CSU277 - Odenwald-Tauber Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Peter FlosbachKlaus-Peter FlosbachCDU/CSU100 - Oberbergischer Kreis Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard WächterGerhard WächterCDU/CSU138 - Paderborn Dafür gestimmt
Portrait von Bernd SiebertBernd SiebertCDU/CSU172 - Schwalm-Eder Dafür gestimmt
Portrait von Franz-Xaver RomerFranz-Xaver RomerCDU/CSU293 - Biberach Dafür gestimmt
Portrait von Michael LutherMichael LutherCDU/CSU167 - Zwickauer Land - Zwickau Dafür gestimmt

Bislang waren Mindestlöhne nur in Branchen möglich, in denen mindestens die Hälfte aller Beschäftigten einem Tarifvertrag unterliegen. Um auch in Branchen mit geringerer Tarifbindung Mindestlöhne einführen zu können, hat der Bundestag "Mindestarbeitsbedingungengesetz" aus dem Jahr 1952 entsprechend angepasst. In dem Gesetz ist festgelegt, dass ein mit sieben Fachleuten besetzter ständiger Hauptausschuss prüft, ob in der jeweiligen Branche soziale Verwerfungen vorliegen und Mindestarbeitsentgelte festgesetzt werden sollen. Ein Fachausschuss aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern der Branche legt daraufhin die Höhe des Mindestlohns fest. Allerdings kann die Bundesregierung auf Vorschlag des Arbeitsministers Mindestarbeitslöhne als Rechtsverordnung erlassen.

Weiterführende Links:

"Gesetz zur Änderung der Mindestarbeitsbedingungen" (pdf)