Patientenverfügung (Stünker-Antrag)

Nach langjähriger Kontroverse hat sich der Bundestag auf eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen geeinigt. Diese sollen künftig für die Ärzte verpflichtend sein. Der Wille der Betroffenen ist unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung.

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Dafür gestimmt
317
Dagegen gestimmt
232
Enthalten
5
Nicht beteiligt
57
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Manfred KolbeManfred KolbeCDU/CSU152 - Delitzsch - Torgau-Oschatz - Riesa Dagegen gestimmt
Portrait von Walter KolbowWalter KolbowSPD252 - Würzburg Nicht beteiligt
Portrait von Hellmut KönigshausHellmut KönigshausFDP85 - Berlin-Treptow-Köpenick Dafür gestimmt
Portrait von Norbert KönigshofenNorbert KönigshofenCDU/CSU120 - Essen II Dagegen gestimmt
Portrait von Gudrun KoppGudrun KoppFDP136 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen KoppelinJürgen KoppelinFDP3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Nicht beteiligt
Portrait von Fritz Rudolf KörperFritz Rudolf KörperSPD203 - Kreuznach Dafür gestimmt
Portrait von Jan KorteJan KorteDIE LINKE72 - Bernburg - Bitterfeld - Saalkreis Dafür gestimmt
Portrait von Karin KortmannKarin KortmannSPD108 - Düsseldorf II Dafür gestimmt
Portrait von Rolf KoschorrekRolf KoschorrekCDU/CSU3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Hartmut KoschykHartmut KoschykCDU/CSU238 - Bayreuth Nicht beteiligt
Portrait von Thomas KossendeyThomas KossendeyCDU/CSU28 - Oldenburg - Ammerland Dagegen gestimmt
Portrait von Sylvia Kotting-UhlSylvia Kotting-UhlDIE GRÜNEN272 - Karlsruhe-Stadt Dafür gestimmt
Portrait von Rolf KramerRolf KramerSPD34 - Diepholz - Nienburg I Dafür gestimmt
Portrait von Anette KrammeAnette KrammeSPD238 - Bayreuth Dafür gestimmt
Portrait von Ernst KranzErnst KranzSPD191 - Eisenach - Wartburgkreis - Unstrut-Hainich-Kreis II Dafür gestimmt
Portrait von Nicolette KresslNicolette KresslSPD274 - Rastatt Dafür gestimmt
Portrait von Michael KretschmerMichael KretschmerCDU/CSU157 - Löbau-Zittau - Görlitz - Niesky Nicht beteiligt
Portrait von Gunther KrichbaumGunther KrichbaumCDU/CSU280 - Pforzheim Dagegen gestimmt
Dr. Günter Krings MdB, 2021Günter KringsCDU/CSU110 - Mönchengladbach Dagegen gestimmt
Portrait von Martina KrogmannMartina KrogmannCDU/CSU31 - Stade - Cuxhaven Dagegen gestimmt
Portrait von Volker KröningVolker KröningSPD54 - Bremen I Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Ulrich KrügerHans-Ulrich KrügerSPD114 - Wesel I Dafür gestimmt
Portrait von Angelika Krüger-LeißnerAngelika Krüger-LeißnerSPD58 - Oberhavel - Havelland II Dafür gestimmt
Portrait von Jürgen KucharczykJürgen KucharczykSPD104 - Solingen - Remscheid - Wuppertal II Dafür gestimmt

Etwa neun Millionen Menschen in Deutschland, so Schätzungen, haben in einer solchen Verfügung festgelegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie sich dazu infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können. Der nun verabschiedete Gesetzentwurf, der von dem SPD-Abgeordneten Joachim Stünker initiiert wurde, beendet eine jahrelange Kontroverse über die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen. Bei der Abstimmung war - wie bei Gewissensentscheidungen üblich - die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden. Konkret sieht der nun verabschiedete Stünker-Antrag folgende Regelungen vor: Die Rechtsverbindlichkeit einer Patientenverfügung wird im Betreuungsrecht verankert. Damit eine Patientenverfügung wirksam ist, muss sie schriftlich verfasst sein. Der Wille des Betroffenen ist unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung zu beachten. Der in einer Patientenverfügung geäußerte Wunsch auf die verbotene "Tötung auf Verlangen" bleibt unwirksam. Die Aufgaben eines Betreuers oder Bevollmächtigten beim Umgang mit einer Patientenverfügung werden gesetzlich geregelt. Sollten ein Betreuer oder ein Bevollmächtigter "besonders schwerwiegende Entscheidungen" über Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen treffen wollen, muss zuvor die Genehmigung eines Vormundschaftsgerichts eingeholt werden. Niemand kann verpflichtet werden, eine Verfügung zu verfassen. Bereits verfasste Patientenverfügungen sind weiterhin gültig und müssen nicht neu verfasst werden.

Zwei weitere konkurrierende Gesetzentwürfe fanden keine Mehrheit im Bundestag: Der Antrag einer Gruppe um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Zöller (Drs. 16/11493 / pdf) verlangte - anders als der verabschiedete Stünker-Entwurf - keine schriftlich verfasste Patientenverfügung. Auch der durch Zeugen übermittelte mutmaßliche Patientenwille hätte demnach Geltung gehabt. In jedem Fall hätte der aktuelle Patientenwille von Arzt und Betreuer oder einem Bevollmächtigten individuell ermittelt werden müssen, damit die Umsetzung des Patientenwillens keinen "unreflektierten Automatismus" zur Folge gehabt hätte, wie es in dem Antrag heißt.

Eine weitere Gruppe von Abgeordneten um CDU/CSU-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach unterscheidet in ihrem Antrag (Drs. 16/11360 / pdf) danach, ob eine Patientenverfügung von einem Notar beurkundet wurde oder nicht. In einer Patientenverfügung mit ärztlicher Beratung kann der Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung verbindlich angeordnet werden, wenn eine umfassende ärztliche und rechtliche Aufklärung vorausgegangen, dokumentiert und mit der Patientenverfügung vom Notar beurkundet ist und diese nicht älter als fünf Jahre ist oder mit neuer ärztlicher Beratung bestätigt wurde.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag des CDU-Abgeordneten Hubert Hüppe (Drs. 16/13262 / pdf) und weiterer Parlamentarier. Dieser sah vor, eine gesetzliche Überregelierung zu vermeiden.

 "Stünker-Antrag" zur Patientenverfügung (Drs. 16/8442 / pdf)