Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktionWahlkreis Absteigend sortieren Stimmverhalten
Portrait von Thea DückertThea DückertDIE GRÜNEN28 - Oldenburg - Ammerland Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas KossendeyThomas KossendeyCDU/CSU28 - Oldenburg - Ammerland Dafür gestimmt
Portrait von Holger OrtelHolger OrtelSPD29 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Dafür gestimmt
Portrait von Angelika BrunkhorstAngelika BrunkhorstFDP29 - Delmenhorst - Wesermarsch - Oldenburg-Land Enthalten
Portrait von Enak FerlemannEnak FerlemannCDU/CSU30 - Cuxhaven - Osterholz Dafür gestimmt
Portrait von Annette FaßeAnnette FaßeSPD30 - Cuxhaven - Osterholz Dafür gestimmt
Portrait von Martina KrogmannMartina KrogmannCDU/CSU31 - Stade - Cuxhaven Dafür gestimmt
Portrait von Margrit WetzelMargrit WetzelSPD31 - Stade - Cuxhaven Dafür gestimmt
Portrait von Dieter SteineckeDieter SteineckeSPD32 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Hermann KuesHermann KuesCDU/CSU32 - Mittelems Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele GronebergGabriele GronebergSPD33 - Cloppenburg - Vechta Dafür gestimmt
Portrait von Franz-Josef HolzenkampFranz-Josef HolzenkampCDU/CSU33 - Cloppenburg - Vechta Dafür gestimmt
Portrait von Rolf KramerRolf KramerSPD34 - Diepholz - Nienburg I Dafür gestimmt
Portrait von Joachim StünkerJoachim StünkerSPD35 - Rotenburg - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Ina LenkeIna LenkeFDP35 - Rotenburg - Verden Enthalten
Portrait von Reinhard GrindelReinhard GrindelCDU/CSU35 - Rotenburg - Verden Dafür gestimmt
Portrait von Monika GriefahnMonika GriefahnSPD36 - Soltau-Fallingbostel - Winsen L. Dafür gestimmt
Portrait von Michael Grosse-BrömerMichael Grosse-BrömerCDU/CSU36 - Soltau-Fallingbostel - Winsen L. Dafür gestimmt
Portrait von Herbert SchuiHerbert SchuiDIE LINKE36 - Soltau-Fallingbostel - Winsen L. Dagegen gestimmt
Portrait von Hedi WegenerHedi WegenerSPD37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg Dafür gestimmt
Portrait von Georg SchirmbeckGeorg SchirmbeckCDU/CSU38 - Osnabrück-Land Dafür gestimmt
Portrait von Carl-Ludwig ThieleCarl-Ludwig ThieleFDP39 - Stadt Osnabrück Enthalten
Portrait von Martin SchwanholzMartin SchwanholzSPD39 - Stadt Osnabrück Dafür gestimmt
Portrait von Sebastian EdathySebastian EdathySPD40 - Nienburg II - Schaumburg Dafür gestimmt
Portrait von Gerd AndresGerd AndresSPD41 - Stadt Hannover I Dafür gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)