Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Marlene MortlerMarlene MortlerCDU/CSU247 - Roth Dafür gestimmt
Portrait von Peter RamsauerPeter RamsauerCDU/CSU226 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Ingbert LiebingIngbert LiebingCDU/CSU2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord Dafür gestimmt
Portrait von Marion SeibMarion SeibCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Siegfried KauderSiegfried KauderCDU/CSU287 - Schwarzwald-Baar Dafür gestimmt
Portrait von Dorothee BärDorothee BärCDU/CSU Dafür gestimmt
Portrait von Joachim PfeifferJoachim PfeifferCDU/CSU265 - Waiblingen Dafür gestimmt
Portrait von Katherina ReicheKatherina ReicheCDU/CSU61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II Dafür gestimmt
Portrait von Enak FerlemannEnak FerlemannCDU/CSU30 - Cuxhaven - Osterholz Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BareißThomas BareißCDU/CSU295 - Zollernalb-Sigmaringen Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Werner KammerHans-Werner KammerCDU/CSU27 - Friesland - Wilhelmshaven Dafür gestimmt
Portrait von Ilse FalkIlse FalkCDU/CSU114 - Wesel I Dafür gestimmt
Portrait von Gerhard WächterGerhard WächterCDU/CSU138 - Paderborn Dafür gestimmt
Jens SpahnJens SpahnCDU/CSU125 - Steinfurt I - Borken I Dafür gestimmt
Portrait von Michael LutherMichael LutherCDU/CSU167 - Zwickauer Land - Zwickau Dafür gestimmt
Portrait von Maria BöhmerMaria BöhmerCDU/CSU209 - Ludwigshafen /Frankenthal Dafür gestimmt
Portrait von Daniela LudwigDaniela LudwigCDU/CSU224 - Rosenheim Nicht beteiligt
Portrait von Karl-Georg WellmannKarl-Georg WellmannCDU/CSU80 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf Dafür gestimmt
Portrait von Max LehmerMax LehmerCDU/CSU215 - Erding - Ebersberg Dafür gestimmt
Gero Storjohann MdBGero StorjohannCDU/CSU8 - Segeberg - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Susanne Jaffke-WittSusanne Jaffke-WittCDU/CSU18 - Neubrandenburg - Mecklenburg-Strelitz - Uecker-Randow Dafür gestimmt
Portrait von Bartholomäus KalbBartholomäus KalbCDU/CSU228 - Deggendorf Dafür gestimmt
Portrait von Willy WimmerWilly WimmerCDU/CSU111 - Krefeld I - Neuss II Dafür gestimmt
Portrait von Peter AlbachPeter AlbachCDU/CSU192 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I Dafür gestimmt
Portrait von Michael BrandMichael BrandCDU/CSU176 - Fulda Dafür gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)