Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Marlene Mortler | CDU/CSU | 247 - Roth | Dafür gestimmt | |
Peter Ramsauer | CDU/CSU | 226 - Traunstein | Dafür gestimmt | |
Ingbert Liebing | CDU/CSU | 2 - Nordfriesland - Dithmarschen Nord | Dafür gestimmt | |
Marion Seib | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Siegfried Kauder | CDU/CSU | 287 - Schwarzwald-Baar | Dafür gestimmt | |
Dorothee Bär | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Joachim Pfeiffer | CDU/CSU | 265 - Waiblingen | Dafür gestimmt | |
Katherina Reiche | CDU/CSU | 61 - Potsdam - Potsdam-Mittelmark II - Teltow-Fläming II | Dafür gestimmt | |
Enak Ferlemann | CDU/CSU | 30 - Cuxhaven - Osterholz | Dafür gestimmt | |
Thomas Bareiß | CDU/CSU | 295 - Zollernalb-Sigmaringen | Dafür gestimmt | |
Hans-Werner Kammer | CDU/CSU | 27 - Friesland - Wilhelmshaven | Dafür gestimmt | |
Ilse Falk | CDU/CSU | 114 - Wesel I | Dafür gestimmt | |
Gerhard Wächter | CDU/CSU | 138 - Paderborn | Dafür gestimmt | |
Jens Spahn | CDU/CSU | 125 - Steinfurt I - Borken I | Dafür gestimmt | |
Michael Luther | CDU/CSU | 167 - Zwickauer Land - Zwickau | Dafür gestimmt | |
Maria Böhmer | CDU/CSU | 209 - Ludwigshafen /Frankenthal | Dafür gestimmt | |
Daniela Ludwig | CDU/CSU | 224 - Rosenheim | Nicht beteiligt | |
Karl-Georg Wellmann | CDU/CSU | 80 - Berlin-Steglitz-Zehlendorf | Dafür gestimmt | |
Max Lehmer | CDU/CSU | 215 - Erding - Ebersberg | Dafür gestimmt | |
Gero Storjohann | CDU/CSU | 8 - Segeberg - Stormarn-Nord | Dafür gestimmt | |
Susanne Jaffke-Witt | CDU/CSU | 18 - Neubrandenburg - Mecklenburg-Strelitz - Uecker-Randow | Dafür gestimmt | |
Bartholomäus Kalb | CDU/CSU | 228 - Deggendorf | Dafür gestimmt | |
Willy Wimmer | CDU/CSU | 111 - Krefeld I - Neuss II | Dafür gestimmt | |
Peter Albach | CDU/CSU | 192 - Kyffhäuserkreis - Sömmerda - Weimarer Land I | Dafür gestimmt | |
Michael Brand | CDU/CSU | 176 - Fulda | Dafür gestimmt |
Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).
Konkret geht es um folgende Regelungen:
Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.
Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.
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