Schuldenbremse

Mit äußerst knapper Mehrheit haben Union und SPD eine Schuldenbremse für Bund und Länder beschlossen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen, dem Bund bleibt ab 2016 nur noch ein geringer Spielraum.

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Dafür gestimmt
417
Dagegen gestimmt
109
Enthalten
48
Nicht beteiligt
37
Abstimmungsverhalten von insgesamt 611 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Hans RaidelHans RaidelCDU/CSU255 - Donau-Ries Dafür gestimmt
Portrait von Veronika BellmannVeronika BellmannCDU/CSU162 - Freiberg - Mittlerer Erzgebirgskreis Dafür gestimmt
Portrait von Werner WittlichWerner WittlichCDU/CSU199 - Neuwied Dafür gestimmt
Portrait von Stefan MüllerStefan MüllerCDU/CSU243 - Erlangen Dafür gestimmt
Portrait von Leo DautzenbergLeo DautzenbergCDU/CSU90 - Heinsberg Dafür gestimmt
Portrait von Cajus CaesarCajus CaesarCDU/CSU136 - Lippe I Dafür gestimmt
Portrait von Gerd MüllerGerd MüllerCDU/CSU257 - Oberallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Hermann-Josef ScharfHermann-Josef ScharfCDU/CSU298 - Sankt Wendel Dafür gestimmt
Portrait von Anita SchäferAnita SchäferCDU/CSU212 - Pirmasens Dafür gestimmt
Portrait von Monika GrüttersMonika GrüttersCDU/CSU86 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Hans-Joachim FuchtelHans-Joachim FuchtelCDU/CSU281 - Calw Dafür gestimmt
Portrait von Lena StrothmannLena StrothmannCDU/CSU133 - Bielefeld Dafür gestimmt
Portrait von Siegfried KauderSiegfried KauderCDU/CSU287 - Schwarzwald-Baar Dafür gestimmt
Portrait von Erika SteinbachErika SteinbachCDU/CSU184 - Frankfurt am Main II Dafür gestimmt
Portrait von Joachim PfeifferJoachim PfeifferCDU/CSU265 - Waiblingen Dafür gestimmt
Portrait von Olav GuttingOlav GuttingCDU/CSU279 - Bruchsal-Schwetzingen Dafür gestimmt
Portrait von Kurt RossmanithKurt RossmanithCDU/CSU258 - Ostallgäu Dafür gestimmt
Portrait von Enak FerlemannEnak FerlemannCDU/CSU30 - Cuxhaven - Osterholz Dafür gestimmt
Portrait von Thomas BareißThomas BareißCDU/CSU295 - Zollernalb-Sigmaringen Dafür gestimmt
Portrait von Peter HintzePeter HintzeCDU/CSU103 - Wuppertal I Nicht beteiligt
Portrait von Heinz RiesenhuberHeinz RiesenhuberCDU/CSU182 - Main-Taunus Dafür gestimmt
Portrait von Marlene MortlerMarlene MortlerCDU/CSU247 - Roth Dafür gestimmt
Portrait von Andreas StormAndreas StormCDU/CSU187 - Darmstadt Dafür gestimmt
Portrait von Peter RamsauerPeter RamsauerCDU/CSU226 - Traunstein Dafür gestimmt
Portrait von Gunther KrichbaumGunther KrichbaumCDU/CSU280 - Pforzheim Dafür gestimmt

Für die Einführung der sog. Schuldenbremse hatte eine Kommission von Bund und Ländern eine Grundgesetzänderung empfohlen, für die im Bundestag eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich ist. Mit 68,3 Prozent Zustimmung wurde diese äußerst knapp erreicht. Die FDP begrüßt grundsätzlich die Koalitionspläne, wollte Union und SPD im Bundestag aber nicht zu einer Mehrheit verhelfen und enthielt sich deshalb der Stimme. Grüne und Linke lehnen die Schuldenbremse ebenso wie ein Teil der SPD-Linken ab. Prominentester Gegner einer Grundgesetzänderung ist Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU). Er hält den mehrere Seiten umfassenden Gesetzentwurf, in dem überdies Jahreszahlen und Euro-Beträge aufgeführt sind, für eine Verfassung nicht angemessen. Lammert ist grundsätzlich aber für die Einführung einer Schuldenbremse. Für die Aufnahme der sog. Schuldenbremse in die Verfassung werden insgesamt sieben Artikel geändert (Artikel 91 c, 91d, 104b, 109, 109a, 115, 143d).

Konkret geht es um folgende Regelungen:

Ab spätestens 2016 darf der Bund nur noch Schulden in Höhe von max. 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aufnehmen. Die Schuldenbremse soll zwar schon 2011 Anwendung finden, allerdings sei die "vollständige Einhaltung ... insbesondere angesichts der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2011 noch nicht möglich," heißt es in dem Gesetzentwurf. Deswegen darf der Bund in den ersten Jahren noch von den Vorgaben abweichen. Die Länder dürfen ab 2020 gar keine Schulden mehr aufnehmen. Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein können aufgrund ihrer schwierigen Haushaltslage für den Zeitraum 2011 bis 2019 finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern erwarten.

Insgesamt belaufen sich diese Hilfen auf 800 Millionen Euro jährlich. Ausnahmen von der Schuldenbremse gibt es für Bund und Länder für den Fall, dass eine "Stabilisierung der Konjunkturentwicklung" erforderlich ist. Eine Ausnahmeregelung ist auch bei Naturkatastrophen oder bei "außergewöhnlichen Notsituationen" vorgesehen. Für aufgenommene Kredite gilt dann allerdings ein verbindlicher Rückzahlungsplan. Damit die Schuldenbremse in Kraft treten kann, muss der Bundesrat der Grundgesetzänderung zustimmen.

Weiterführende Links:

Antrag der Bundesregierung zur Grundgesetzänderung (pdf)