Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Ralph Brinkhaus | CDU/CSU | 131 - Gütersloh I | Dafür gestimmt | |
Oliver Grundmann | CDU/CSU | 30 - Stade I - Rotenburg II | Dafür gestimmt | |
Roderich Kiesewetter | CDU/CSU | 270 - Aalen - Heidenheim | Dafür gestimmt | |
Michael Brand | CDU/CSU | 174 - Fulda | Dafür gestimmt | |
Gerda Hasselfeldt | CDU/CSU | 216 - Fürstenfeldbruck | Dafür gestimmt | |
Klaus-Dieter Gröhler | CDU/CSU | 80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf | Dafür gestimmt | |
Matthias Heider | CDU/CSU | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dafür gestimmt | |
Volkmar Vogel | CDU/CSU | 195 - Greiz - Altenburger Land | Dafür gestimmt | |
Waldemar Westermayer | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Stephan Harbarth | CDU/CSU | 277 - Rhein-Neckar | Dafür gestimmt | |
Jörg Hellmuth | CDU/CSU | 66 - Altmark | Dafür gestimmt | |
Norbert Lammert | CDU/CSU | 140 - Bochum I | Dafür gestimmt | |
Ole Schröder | CDU/CSU | 7 - Pinneberg | Dafür gestimmt | |
Thomas Rachel | CDU/CSU | 90 - Düren | Dafür gestimmt | |
Jens Spahn | CDU/CSU | 124 - Steinfurt I - Borken I | Dafür gestimmt | |
Tobias Zech | CDU/CSU | Dafür gestimmt | ||
Heinz Riesenhuber | CDU/CSU | 181 - Main-Taunus | Dafür gestimmt | |
Gisela Manderla | CDU/CSU | 95 - Köln III | Dafür gestimmt | |
Norbert Röttgen | CDU/CSU | 98 - Rhein-Sieg-Kreis II | Dafür gestimmt | |
Stefan Müller | CDU/CSU | 242 - Erlangen | Dafür gestimmt | |
Tankred Schipanski | CDU/CSU | 192 - Gotha - Ilm-Kreis | Dafür gestimmt | |
Georg Nüßlein | CDU/CSU | 255 - Neu-Ulm | Dafür gestimmt | |
Anita Schäfer | CDU/CSU | 211 - Pirmasens | Dafür gestimmt | |
Martin Patzelt | CDU/CSU | 63 - Frankfurt (Oder) - Oder-Spree | Dafür gestimmt | |
Uwe Feiler | CDU/CSU | 58 - Oberhavel - Havelland II | Dafür gestimmt |
Der Entwurf der Regierungskoaltion sieht eine Änderung von Art. 21 Grundgesetz vor. Hintergrund des Antrages ist, dass das Bundesverfassungsgericht ein von den Bundesländern angestrengtes (zweites) Parteiverbotsverfahren gegen die NPD zurückgewiesen hatte. Das Gericht attestierte der NPD eine verfassungsfeindliche Ausrichtung, stufte die Partei aber als für das politische Geschehen bedeutungslos ein und verhängte deswegen kein Verbot.
In dem Urteil hatten die Verfassungsrichter allerdings auch darauf hingewiesen, dass es dem Gesetzgeber freistehe, Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Parteien mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung zu schaffen.
Dazu wurde das Grundgesetz nun vom Bundestag um folgende Absätze ergänzt:
"(3) Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.
(4) Über die Frage der Verfassungswidrigkeit nach Absatz 2 sowie über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung nach Absatz 3 entscheidet das Bundesverfassungsgericht."
Bisher war eine Streichung der staatlichen Parteienfinanzierung nicht möglich, solange eine Partei nicht verboten war.
Der Gesetzesentwurf wurde mit den Stimmen der Union, der SPD und 30 Abgeordneten der Linksfraktion angenommen (20 Linken-Abgeordnete enthielten sich der Stimme). Die Grünen stimmten geschlossen gegen den Antrag. Die grüne Fraktionschefin Renate Künast sagte in der Plenardebatte, die NPD sei ein Feind der Verfassung, aber auch ein politischer Zwerg. Mit der Verfassungsänderung sei das größere Problem des Rechtsextremismus nicht gelöst. Der Gesetzesentwurf wäre ein fatales Zeichen in Richtung der Demokratie, da es "mal eben ein Grundgesetz" abschaffe, so Künast.
Ulla Jelpke von der Linken sagte in ihrem Redebeitrag, dass neofaschistische Parteien nicht länger vom Staat gefördert werden sollten, kritisierte allerdings, dass das Finanzierungsverbot für sechs Jahre gelten solle. Stattdessen schlug sie eine vierjährige Dauer vor und erklärte, dass der Parlamentsbeschluss kein Ersatz für eine entschlossene Politik gegen neofaschistische und rechtsextreme Parteien sei.
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