Erbschaftssteuerreform bzg. Firmenerbe

Union und SPD haben mit ihrer Parlamentsmehrheit eine Reform der Erbschaftssteuer beschlossen. Eine Neuregelung war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden.

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Dafür gestimmt
446
Dagegen gestimmt
119
Enthalten
3
Nicht beteiligt
62
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Ingo GädechensIngo GädechensCDU/CSU9 - Ostholstein - Stormarn-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Thomas GambkeThomas GambkeDIE GRÜNEN228 - Landshut Dagegen gestimmt
Portrait von Matthias GastelMatthias GastelDIE GRÜNEN262 - Nürtingen Dagegen gestimmt
Portrait von Thomas GebhartThomas GebhartCDU/CSU212 - Südpfalz Dafür gestimmt
Portrait von Wolfgang Gehrcke-ReymannWolfgang Gehrcke-ReymannDIE LINKE183 - Frankfurt am Main II Dagegen gestimmt
Portrait von Kai GehringKai GehringDIE GRÜNEN120 - Essen III Dagegen gestimmt
Portrait von Michael GerdesMichael GerdesSPD125 - Bottrop - Recklinghausen III Dafür gestimmt
Bundestagsabgeordneter Alois Gerig Alois GerigCDU/CSU276 - Odenwald - Tauber Dafür gestimmt
Portrait von Martin GersterMartin GersterSPD292 - Biberach Nicht beteiligt
Portrait von Eberhard GiengerEberhard GiengerCDU/CSU266 - Neckar-Zaber Dafür gestimmt
Portrait von Cemile GiousoufCemile GiousoufCDU/CSU138 - Hagen - Ennepe-Ruhr-Kreis I Nicht beteiligt
Portrait von Iris GleickeIris GleickeSPD197 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen Dafür gestimmt
Portrait von Angelika GlöcknerAngelika GlöcknerSPD211 - Pirmasens Dafür gestimmt
Nicole GohlkeNicole GohlkeDIE LINKE220 - München-Süd Dagegen gestimmt
Portrait von Josef GöppelJosef GöppelCDU/CSU241 - Ansbach Dafür gestimmt
Portrait von Katrin Göring-EckardtKatrin Göring-EckardtDIE GRÜNEN192 - Gotha - Ilm-Kreis Dagegen gestimmt
Portrait von Ulrike GottschalckUlrike GottschalckSPD168 - Kassel Dafür gestimmt
Portrait von Philipp Graf von und zu LerchenfeldPhilipp Graf von und zu LerchenfeldCDU/CSU233 - Regensburg Nicht beteiligt
Kerstin Griese MdBKerstin GrieseSPD105 - Mettmann II Dafür gestimmt
Ursula Groden-Kranich MdBUrsula Groden-KranichCDU/CSU206 - Mainz Dafür gestimmt
Portrait von Hermann GröheHermann GröheCDU/CSU108 - Neuss I Dafür gestimmt
Portrait von Klaus-Dieter GröhlerKlaus-Dieter GröhlerCDU/CSU80 - Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele GronebergGabriele GronebergSPD32 - Cloppenburg - Vechta Dafür gestimmt
Portrait von Michael GroßMichael GroßSPD122 - Recklinghausen II Dafür gestimmt
Portrait von Michael Grosse-BrömerMichael Grosse-BrömerCDU/CSU36 - Harburg Dafür gestimmt
Symbolfoto Büro

Durch die Reform werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Dies gilt aber nur dann, wenn sie nachweisen können, dass sie eine Besteuerung nicht verkraften würden.

Die Kernpunkte der Erbschaftssteuerreform:

  • ab einem Erbe von 26 Mio. Euro wird geprüft, ob und wie viel Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Ein Firmenerbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Steuer finanziell überfordern würde.
  • ab einem Erbe von 90 Mio. Euro gibt es keine Steuernachlässe
  • Betriebe ab 6 Mitarbeitern müssen nachweisen, dass sie die Arbeitsplätze erhalten.

Die Regierung erwartet zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von gut 200 Mio. Euro. Aus Sicht der Opposition sind die Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen zu großzügig und daher verfassungswidrig.

Ob die vom Bundestag beschlossene Reform in Kraft treten kann, ist unklar, da die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Dort verfügen Union und SPD über keine ausreichende Mehrheit.

Die Neuregelung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Dezember 2014 nötig geworden.