Erbschaftssteuerreform bzg. Firmenerbe

Union und SPD haben mit ihrer Parlamentsmehrheit eine Reform der Erbschaftssteuer beschlossen. Eine Neuregelung war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes notwendig geworden.

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Dafür gestimmt
446
Dagegen gestimmt
119
Enthalten
3
Nicht beteiligt
62
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Britta HaßelmannBritta HaßelmannDIE GRÜNEN132 - Bielefeld - Gütersloh II Dagegen gestimmt
Portrait von Gerda HasselfeldtGerda HasselfeldtCDU/CSU216 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Bild Matthias Hauer MdBMatthias HauerCDU/CSU120 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Mark HauptmannMark HauptmannCDU/CSU197 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen Dafür gestimmt
Portrait von Stefan HeckStefan HeckCDU/CSU171 - Marburg Dafür gestimmt
Foto Dirk HeidenblutDirk HeidenblutSPD119 - Essen II Dafür gestimmt
Portrait von Matthias HeiderMatthias HeiderCDU/CSU149 - Olpe - Märkischer Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Helmut HeiderichHelmut HeiderichCDU/CSU169 - Werra-Meißner - Hersfeld-Rotenburg Dafür gestimmt
Portrait von Mechthild HeilMechthild HeilCDU/CSU199 - Ahrweiler Dafür gestimmt
Portrait von Hubertus HeilHubertus HeilSPD45 - Gifhorn - Peine Dafür gestimmt
Portrait von Rosemarie HeinRosemarie HeinDIE LINKE69 - Magdeburg Dagegen gestimmt
Gabriela Heinrich, SPD-Bundestagsabgeordnete für Nürnberg-NordGabriela HeinrichSPD244 - Nürnberg-Nord Dafür gestimmt
Portrait von Frank HeinrichFrank HeinrichCDU/CSU162 - Chemnitz Dafür gestimmt
Portrait von Marcus HeldMarcus HeldSPD207 - Worms Dafür gestimmt
Portrait von Mark HelfrichMark HelfrichCDU/CSU3 - Steinburg - Dithmarschen Süd Dafür gestimmt
Portrait von Uda HellerUda HellerCDU/CSU74 - Mansfeld Nicht beteiligt
Portrait von Wolfgang HellmichWolfgang HellmichSPD146 - Soest Dafür gestimmt
Portrait von Jörg HellmuthJörg HellmuthCDU/CSU66 - Altmark Dafür gestimmt
Portrait von Barbara HendricksBarbara HendricksSPD112 - Kleve Dafür gestimmt
Portrait von Rudolf HenkeRudolf HenkeCDU/CSU87 - Aachen I Dafür gestimmt
Portrait von Heidtrud HennHeidtrud HennSPD Dafür gestimmt
Portrait von Michael HennrichMichael HennrichCDU/CSU262 - Nürtingen Dafür gestimmt
Portrait von Gustav HerzogGustav HerzogSPD210 - Kaiserslautern Dafür gestimmt
Portrait von Ansgar HevelingAnsgar HevelingCDU/CSU110 - Krefeld I - Neuss II Dafür gestimmt
Gabriele Hiller-OhmGabriele Hiller-OhmSPD11 - Lübeck Dafür gestimmt
Symbolfoto Büro

Durch die Reform werden Firmenerben wie bisher von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Dies gilt aber nur dann, wenn sie nachweisen können, dass sie eine Besteuerung nicht verkraften würden.

Die Kernpunkte der Erbschaftssteuerreform:

  • ab einem Erbe von 26 Mio. Euro wird geprüft, ob und wie viel Erbschaftssteuer zu zahlen ist. Ein Firmenerbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Steuer finanziell überfordern würde.
  • ab einem Erbe von 90 Mio. Euro gibt es keine Steuernachlässe
  • Betriebe ab 6 Mitarbeitern müssen nachweisen, dass sie die Arbeitsplätze erhalten.

Die Regierung erwartet zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von gut 200 Mio. Euro. Aus Sicht der Opposition sind die Steuerprivilegien für Erben von Betriebsvermögen zu großzügig und daher verfassungswidrig.

Ob die vom Bundestag beschlossene Reform in Kraft treten kann, ist unklar, da die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Dort verfügen Union und SPD über keine ausreichende Mehrheit.

Die Neuregelung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Dezember 2014 nötig geworden.