Auswärtiger Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss ist einer von vier Ausschüssen, die vom Grundgesetz fest vorgeschrieben sind. Er begleitet die auswärtige Regierungspolitik vor allem im Vorfeld wichtiger außen- und sicherheitspolitischer Entscheidungen.

Völkerrechtliche Verträge werden von der Regierung ausgehandelt. Dabei muss oft schnell auf aktuelle politische Entwicklungen reagiert werden. Daher hat der Auswärtige Ausschuss nicht wie andere Ausschüsse das Recht, Vorlagen der Regierung zu überarbeiten, sondern kann nur eine Ja- oder Nein-Abstimmungsempfehlung über einen fertigen Vertrag an den Bundestag aussprechen.

Die Mitglieder des auswärtigen Ausschusses beraten beispielsweise, ob die Bundesregierung deutsche Soldaten zu Auslandseinsätzen entsenden darf. Da diese Themen hochsensibel sind, arbeitet der auswärtige Ausschuss grundsätzlich hinter verschlossenen Türen.

NachnameVornameFraktionRolle im Ausschuss Absteigend sortieren
DağdelenSevimDIE LINKEMitglied
PostAchimSPDMitglied
BrähmigKlausCDU/CSUMitglied
HunkoAndrejDIE LINKEStellv. Mitglied
RamsauerPeterCDU/CSUStellv. Mitglied
HuberKarl-Heinz (Charles M.)CDU/CSUStellv. Mitglied
FeistThomasCDU/CSUStellv. Mitglied
MovassatNiemaDIE LINKEStellv. Mitglied
LämmelAndreasCDU/CSUStellv. Mitglied
KleinVolkmarCDU/CSUStellv. Mitglied
HoppenstedtHendrikCDU/CSUStellv. Mitglied
HochbaumRobertCDU/CSUStellv. Mitglied
RothClaudiaDIE GRÜNENStellv. Mitglied
SchmidtDagmarSPDStellv. Mitglied
HänselHeikeDIE LINKEStellv. Mitglied
MützenichRolfSPDStellv. Mitglied