Auswärtiger Ausschuss

Der Auswärtige Ausschuss ist einer von vier Ausschüssen, die vom Grundgesetz fest vorgeschrieben sind. Er begleitet die auswärtige Regierungspolitik vor allem im Vorfeld wichtiger außen- und sicherheitspolitischer Entscheidungen.

Völkerrechtliche Verträge werden von der Regierung ausgehandelt. Dabei muss oft schnell auf aktuelle politische Entwicklungen reagiert werden. Daher hat der Auswärtige Ausschuss nicht wie andere Ausschüsse das Recht, Vorlagen der Regierung zu überarbeiten, sondern kann nur eine Ja- oder Nein-Abstimmungsempfehlung über einen fertigen Vertrag an den Bundestag aussprechen.

Die Mitglieder des auswärtigen Ausschusses beraten beispielsweise, ob die Bundesregierung deutsche Soldaten zu Auslandseinsätzen entsenden darf. Da diese Themen hochsensibel sind, arbeitet der auswärtige Ausschuss grundsätzlich hinter verschlossenen Türen.

NachnameVornameFraktionRolle im Ausschuss Absteigend sortieren
LamersKarl A.CDU/CSUStellv. Mitglied
BartkeMatthiasSPDStellv. Mitglied
NeuAlexander S.DIE LINKEStellv. Mitglied
BrantnerFranziskaDIE GRÜNENStellv. Mitglied
LischkaBurkhardSPDStellv. Mitglied
StröbeleHans-ChristianDIE GRÜNENStellv. Mitglied
ArnoldRainerSPDStellv. Mitglied
MünteferingMichelleSPDStellv. Mitglied
LeikertKatjaCDU/CSUStellv. Mitglied
BarthelKlausSPDStellv. Mitglied
SchmidtUllaSPDStellv. Mitglied
ÖzdemirCemDIE GRÜNENStellv. Mitglied
SchavanAnnetteCDU/CSUStellv. Mitglied
MetzlerJanCDU/CSUStellv. Mitglied
WieseDirkSPDStellv. Mitglied
MüllerCarstenCDU/CSUStellv. Mitglied