Änderung der Abgabenordnung

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll ermöglichen, Taterträge aus Steuerhinterziehungen einzuziehen, die nach einer Änderung der Gesetzeslage (im Zuge des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) schon als verjährt gelten. Die Erträge, die aus illegalen Cum-Ex-Geschäften stammen, können damit leichter von Staatsanwaltschaften eingezogen werden.

Der Entwurf wurde mit 316 Nein-Stimmen von den Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD abgelehnt. Das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie DIE LINKE und die FDP stimmten dafür, Enthaltung gab es von Seiten der AfD.

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Dafür gestimmt
168
Dagegen gestimmt
316
Enthalten
68
Nicht beteiligt
157
Abstimmungsverhalten von insgesamt 709 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Bernd WestphalBernd WestphalSPD48 - Hildesheim Nicht beteiligt
Portrait von Nicole WestigNicole WestigFDP98 - Rhein-Sieg-Kreis II Nicht beteiligt
Portrait von Katrin WernerKatrin WernerDIE LINKE203 - Trier Nicht beteiligt
Marian Wendt, MdBMarian WendtCDU/CSU151 - Nordsachsen Dagegen gestimmt
Portrait von Ingo WellenreutherIngo WellenreutherCDU/CSU271 - Karlsruhe-Stadt Dagegen gestimmt
Portrait von Sabine WeissSabine WeissCDU/CSU113 - Wesel I Dagegen gestimmt
Portrait von Anja WeisgerberAnja WeisgerberCDU/CSU250 - Schweinfurt Dagegen gestimmt
Portrait von Peter WeißPeter WeißCDU/CSU283 - Emmendingen - Lahr Dagegen gestimmt
Portrait von Joe WeingartenJoe WeingartenSPD201 - Kreuznach Dagegen gestimmt
Portrait von Harald WeinbergHarald WeinbergDIE LINKE241 - Ansbach Nicht beteiligt
Portrait von Marcus WeinbergMarcus WeinbergCDU/CSU19 - Hamburg-Altona Dagegen gestimmt
Portrait von Albert WeilerAlbert WeilerCDU/CSU195 - Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis Nicht beteiligt
Portrait von Alice WeidelAlice WeidelAfD293 - Bodensee Nicht beteiligt
Portrait von Kai WegnerKai WegnerCDU/CSU78 - Berlin-Spandau-Charlottenburg Nord Nicht beteiligt
Portrait von Sandra WeeserSandra WeeserFDP197 - Neuwied Dafür gestimmt
Portrait von Gabi WeberGabi WeberSPD204 - Montabaur Nicht beteiligt
Portrait von Nina WarkenNina WarkenCDU/CSU Dagegen gestimmt
Marco WanderwitzCDU/CSU163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II Nicht beteiligt
Beate Walter-RosenheimerBeate Walter-RosenheimerDIE GRÜNEN215 - Fürstenfeldbruck Dafür gestimmt
Portrait von Andreas WagnerAndreas WagnerDIE LINKE223 - Bad Tölz – Wolfratshausen – Miesbach Dafür gestimmt
Portrait von Daniela WagnerDaniela WagnerDIE GRÜNEN186 - Darmstadt Dafür gestimmt
Portrait von Sahra WagenknechtSahra WagenknechtDIE LINKE107 - Düsseldorf II Nicht beteiligt
Portrait von Johann WadephulJohann WadephulCDU/CSU4 - Rendsburg-Eckernförde Dagegen gestimmt
Portrait von Dirk VöpelDirk VöpelSPD117 - Oberhausen - Wesel III Dagegen gestimmt
Portrait von Beatrix von StorchBeatrix von StorchAfD75 - Berlin-Mitte Enthalten

Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.

Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.

Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34  aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.

Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.