Name Aufsteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Christian von Stetten | CDU/CSU | 268 - Schwäbisch Hall - Hohenlohe | Dagegen gestimmt | |
Konstantin von Notz | DIE GRÜNEN | 10 - Herzogtum Lauenburg - Stormarn-Süd | Dafür gestimmt | |
Matern von Marschall | CDU/CSU | 281 - Freiburg | Dagegen gestimmt | |
Ottmar von Holtz | DIE GRÜNEN | 48 - Hildesheim | Dafür gestimmt | |
Wilhelm von Gottberg | AfD | Enthalten | ||
Hans-Georg von der Marwitz | CDU/CSU | 59 - Märkisch-Oderland - Barnim II | Dagegen gestimmt | |
Michael von Abercron | CDU/CSU | 7 - Pinneberg | Dagegen gestimmt | |
Marja-Liisa Völlers | SPD | 40 - Nienburg II - Schaumburg | Dagegen gestimmt | |
Ute Vogt | SPD | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Kathrin Vogler | DIE LINKE | 128 - Steinfurt III | Dafür gestimmt | |
Volkmar Vogel | CDU/CSU | 194 - Gera – Greiz – Altenburger Land | Dagegen gestimmt | |
Johannes Vogel | FDP | 149 - Olpe - Märkischer Kreis I | Dafür gestimmt | |
Kerstin Vieregge | CDU/CSU | 135 - Lippe I | Dagegen gestimmt | |
Julia Verlinden | DIE GRÜNEN | 37 - Lüchow-Dannenberg - Lüneburg | Dafür gestimmt | |
Arnold Vaatz | CDU/CSU | 160 - Dresden II - Bautzen II | Dagegen gestimmt | |
Alexander Ulrich | DIE LINKE | 209 - Kaiserslautern | Nicht beteiligt | |
Volker Ullrich | CDU/CSU | 252 - Augsburg-Stadt | Dagegen gestimmt | |
Gerald Ullrich | FDP | 196 - Suhl - Schmalkalden-Meiningen - Hildburghausen – Sonneberg | Dafür gestimmt | |
Andrew Ullmann | FDP | 251 - Würzburg | Dafür gestimmt | |
Markus Uhl | CDU/CSU | 299 - Homburg | Dagegen gestimmt | |
Jürgen Trittin | DIE GRÜNEN | 53 - Göttingen | Nicht beteiligt | |
Markus Tressel | DIE GRÜNEN | 297 - Saarlouis | Dafür gestimmt | |
Carsten Träger | SPD | 243 - Fürth | Dagegen gestimmt | |
Markus Töns | SPD | 123 - Gelsenkirchen | Nicht beteiligt | |
Florian Toncar | FDP | 260 - Böblingen | Dafür gestimmt |
Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.
Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.
Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34 aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.
Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.