Name | Fraktion Absteigend sortieren | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
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Marc Biadacz | CDU/CSU | 260 - Böblingen | Dagegen gestimmt | |
Thomas Silberhorn | CDU/CSU | 236 - Bamberg | Dagegen gestimmt | |
Hans-Jürgen Irmer | CDU/CSU | 172 - Lahn-Dill | Nicht beteiligt | |
Dietrich Monstadt | CDU/CSU | 12 - Schwerin - Ludwigslust-Parchim I - Nordwestmecklenburg I | Dagegen gestimmt | |
Sebastian Brehm | CDU/CSU | 244 - Nürnberg-Nord | Dagegen gestimmt | |
Andreas Steier | CDU/CSU | 203 - Trier | Dagegen gestimmt | |
Stefan Kaufmann | CDU/CSU | 258 - Stuttgart I | Dagegen gestimmt | |
Andreas Nick | CDU/CSU | 204 - Montabaur | Dagegen gestimmt | |
Marie-Luise Dött | CDU/CSU | 117 - Oberhausen - Wesel III | Dagegen gestimmt | |
Max Straubinger | CDU/CSU | 230 - Rottal-Inn | Dagegen gestimmt | |
Markus Koob | CDU/CSU | 176 - Hochtaunus | Dagegen gestimmt | |
Ingrid Pahlmann | CDU/CSU | 45 - Gifhorn - Peine | Dagegen gestimmt | |
Thorsten Frei | CDU/CSU | 286 - Schwarzwald-Baar | Dagegen gestimmt | |
Markus Uhl | CDU/CSU | 299 - Homburg | Dagegen gestimmt | |
Karl A. Lamers | CDU/CSU | 274 - Heidelberg | Dagegen gestimmt | |
Kerstin Radomski | CDU/CSU | 114 - Krefeld II - Wesel II | Dagegen gestimmt | |
Eckhard Gnodtke | CDU/CSU | 66 - Altmark | Nicht beteiligt | |
Marco Wanderwitz | CDU/CSU | 163 - Chemnitzer Umland - Erzgebirgskreis II | Nicht beteiligt | |
Andreas Lenz | CDU/CSU | 213 - Erding - Ebersberg | Dagegen gestimmt | |
Tobias Zech | CDU/CSU | Dagegen gestimmt | ||
Stefan Rouenhoff | CDU/CSU | 112 - Kleve | Dagegen gestimmt | |
Monika Grütters | CDU/CSU | 85 - Berlin-Marzahn-Hellersdorf | Dagegen gestimmt | |
Marian Wendt | CDU/CSU | 151 - Nordsachsen | Dagegen gestimmt | |
Peter Altmaier | CDU/CSU | 297 - Saarlouis | Nicht beteiligt | |
Tankred Schipanski | CDU/CSU | 192 - Gotha - Ilm-Kreis | Dagegen gestimmt |
Mit § 375a der Abgabenordnung (AO) des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde zunächst das Einziehen von schon verjährter Steuerschuld ermöglicht, jedoch mit einer Einschränkung.
Der simultan eingebrachte § 34 in Artikel 97 in das Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) begrenzt das Einziehen auf Erträge, die zum Zeitpunkt des 1. Juli 2020 noch nicht verjährt waren.
Daraus resultiert, dass viele der sogenannten Cum-Ex-Fälle, die vermehrt zwischen 2005 und 2012 stattfanden, zwar noch strafrechtlich verfolgt werden können, aber daraus gewonnene Taterträge in den Händen der Straftäter verbleiben.
Unter einem Cum-Ex-Geschäft versteht man eine Variante der Steuerhinterziehung, bei der die Kapitalertragssteuer fälschlicherweise mehrfach vom Finanzamt erstattet wird. Das heißt, dass Beträge, die von anderen deutschen Steuerzahlern kommen, an Banker oder Anwälte ausgezahlt werden, die in solche Geschäfte verwickelt sind.
Durch den vorliegenden Gesetzentwurf soll zum einen Artikel 97 § 34 aufgehoben werden und zum anderen eine klare Rechtslage geschaffen werden. Zuvor war nämlich nicht eindeutig, welche Steueransprüche unter die 30-jährige Verjährung (§ 76b Abs. 1 StGB) fallen und welche unter die 10-jährige (§§ 169 bis 171 AO, sowie die §§ 228 bis 232 AO). So hat das Finanzamt noch die Möglichkeit Steueransprüche aus weiter zurückliegenden Fällen zu erheben, unter anderem aus den für den Staat hoch verlustreichen Cum-Ex-Fällen und das auf Basis einer eindeutigen Gesetzlage.
Mit 316 Gegenstimmen aus CDU/CSU und SPD wurde der Entwurf abgelehnt. Zustimmung erhielt er aus den Reihen der FDP, des Bündnis 90/Die Grünen und der LINKEN. Auffällig ist, dass Dr. Matthias Bartke aus der SPD, anders als seine Fraktion, für den Gesetzentwurf stimmte.